Moin!
Das stimmt nicht ganz. Die Finanzmafia unterscheidet hier zwischen Soll- und Istveranlagung, das kann man bei der Anmeldung des Gewerbes beim Finanzamt wählen. Was du beschreibst, ist die Soll-Veranlagung - hier zählt wirklich die Theorie, unabhängig vom tatsächlichen Zahlungseingang. Das finde ich aber unsinnig, ich habe daher die Ist-Veranlagung gewählt; dabei zählt der tatsächliche Zahlungseingang.
Das ist also alles vorläufig, deswegen Voranmeldung (nach meiner Schlussfolgerung). (Siehe Umsatzsteuergesetz §§ 16, 18, 20)
Ja, so müsste man es wohl interpretieren. Trotzdem ein irreführender Begriff, finde ich. Unter _Vor_anmeldung würde ich eher verstehen: _Vor_ dem Zahlungseingang melden.
Da die Ist-Veranlagung auch nur bis zu gewissen Umsatzgrenzen möglich ist, und die Soll-Veranlagung der Regelfall, ist "Voranmeldung" vor dem Zahlungseingang ja korrekt. Schriebe man Ultimo noch eine Rechnung mit 30 Tagen Zahlungsziel (Mahnverfahren nicht mitgerechnet), hat man den Umsatz spätestens zehn Tage später voranzumelden und zu zahlen.
- Sven Rautenberg