Kai345: Umsatzsteuer verpflichtend online ohne Computer

[latex]Mae  govannen![/latex]

Meine Mutter hat Post bekommen. Sie soll ab nächstem Jahr verpflichtend ihre Umsatzsteuer-vordingsbums online ans Finanzamt übermitteln.

Problem: Sie hat keinen Computer (will auch keinen und käme wohl damit auch nicht zurecht).

Das Finanzamt hat seit ein paar Jahren relativ widerwillig ihre schriftliche Übermittlung akzeptiert, will das aber jetzt nicht mehr.

Meine Mutter ist Rentner und es geht nur um Einnahmen aus Vermietung einer Garage und einer  kleinen Gewerbehalle.

Kann sie wirklich gezwungen werden?

Natürlich könnte sie einen Steuerberater nehmen, nur dann lohnt es sich eigentlich kaum mehr zu vermieten, wenn sie den Steuerberater bezahlen muß.

Ich frage mich gerade, was der Scheiß soll...

Stur lächeln und winken, Männer!
Kai

--
„Die Borg würden nicht mal Spaß verstehen, wenn sie einen Vergnügungspark assimiliert hätten!” (B'Elanna Torres)
SelfHTML-Forum-Stylesheet
  1. Moin!

    Das Finanzamt hat seit ein paar Jahren relativ widerwillig ihre schriftliche Übermittlung akzeptiert, will das aber jetzt nicht mehr.

    Meine Mutter ist Rentner und es geht nur um Einnahmen aus Vermietung einer Garage und einer  kleinen Gewerbehalle.

    Kann sie wirklich gezwungen werden?

    Ja.

    Es ist eine Gesetzesänderung seit 2003, erstmals wirksam 2006. Seitdem sind viele weitere Jahre vergangen, in denen man sich dem Fortschritt auf irgendeine Art und Weise hätte anpassen können. Warum zum Beispiel hilfst du nicht? Die vier Mal im Jahr kurz was online tun sollte doch kein Akt sein.

    Natürlich könnte sie einen Steuerberater nehmen, nur dann lohnt es sich eigentlich kaum mehr zu vermieten, wenn sie den Steuerberater bezahlen muss.

    Wenn sie so wenig Mieteinkünfte erzielt, wird sie kaum über 17600 Euro Jahresumsatz liegen und somit in der Lage sein, als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuerausweisung zu arbeiten.

    Und schon entfällt das Elster-Problem. Und obendrein kommt auch noch mehr Geld bei raus, weil das Brutto jetzt ohne Umsatzsteuerabzug ihr Netto ist.

    Dummerweise kann man Ausgaben mit Umsatzsteuer auch nicht mehr gegenrechnen, aber ob das viel ausmacht, wäre zu analysieren.

    - Sven Rautenberg

    1. Tach!

      Meine Mutter ist Rentner und es geht nur um Einnahmen aus Vermietung einer Garage und einer  kleinen Gewerbehalle.
      Kann sie wirklich gezwungen werden?
      Ja.

      Wenn man nach "Umsatzsteuervoranmeldung ohne computer" sucht, bekommt man Aussagen, dass es ziemlich zwecklos ist, auf Härtefall zu plädieren, um so die Kosten der Dateneingabe auf das Finanzamt und damit die Allgemeinheit abzuschieben.

      Es ist eine Gesetzesänderung seit 2003, erstmals wirksam 2006. Seitdem sind viele weitere Jahre vergangen, in denen man sich dem Fortschritt auf irgendeine Art und Weise hätte anpassen können. Warum zum Beispiel hilfst du nicht? Die vier Mal im Jahr kurz was online tun sollte doch kein Akt sein.

      Anfänglich vermutlich monatlich. Und da die Mieteinnahmen vermutlich ebenfalls monatlich fließen, wird das Finanzamt möglicherweise nicht von sich aus auf die Idee kommen, längere Zeiträume einzuräumen.

      dedlfix.

      1. Moin!

        Es ist eine Gesetzesänderung seit 2003, erstmals wirksam 2006. Seitdem sind viele weitere Jahre vergangen, in denen man sich dem Fortschritt auf irgendeine Art und Weise hätte anpassen können. Warum zum Beispiel hilfst du nicht? Die vier Mal im Jahr kurz was online tun sollte doch kein Akt sein.

        Anfänglich vermutlich monatlich. Und da die Mieteinnahmen vermutlich ebenfalls monatlich fließen, wird das Finanzamt möglicherweise nicht von sich aus auf die Idee kommen, längere Zeiträume einzuräumen.

        Da die fragliche Unternehmerin Rentnerin ist, und es um Vermietung im gewerblichen Bereich geht, und außerdem in angeblich kleinerem Umfang, weil Geld für einen Steuerberater nicht abfällt, darf man davon ausgehen, dass erstens kein "anfänglich" gilt, weil der Anfang schon viele Jahre zurückliegt, und zweitens aufgrund des geschilderten Umfangs von so geringen Umsätzen ausgehen, dass das Finanzamt von sich aus die quartalsweise Meldung verfügt hat.

        - Sven Rautenberg

      2. Hallo,

        Wenn man nach "Umsatzsteuervoranmeldung ohne computer" sucht, bekommt man Aussagen, dass es ziemlich zwecklos ist, auf Härtefall zu plädieren, um so die Kosten der Dateneingabe auf das Finanzamt und damit die Allgemeinheit abzuschieben.

        das finde ich unverschämt, ist aber wohl nicht zu ändern. Ich würde liebend gern die Umsatzsteuermeldung[*] in Papierform machen, weil ich das wesentlich komfortabler finde, als mich jedes Quartal wieder mit dem Elster-Portal rumzuschlagen, dessen Funktionieren oder Nichtfunktionieren jedesmal aufs Neue wieder eine spannende Sache ist: Hat man im letzten Quartal irgendeine Systemkomponente aktualisiert, muss man immer damit rechnen, dass Elster nicht mehr geht. Man muss also immer einen Rechner (oder eine VM) vorhalten, der auf gar keinen Fall Updates bekommen darf.

        Anfänglich vermutlich monatlich. Und da die Mieteinnahmen vermutlich ebenfalls monatlich fließen, wird das Finanzamt möglicherweise nicht von sich aus auf die Idee kommen, längere Zeiträume einzuräumen.

        Doch, das tut das Finanzamt meiner Erfahrung nach aufgrund des jährlichen Gesamteinkommens. Ich durfte den Scheiß im ersten Jahr auch monatlich machen; mit dem Steuerbescheid fürs erste Jahr bekam ich aber auch die Mitteilung, dass ich die Umsatzsteuermeldung[*] wegen der geringen Beträge künftig nur quartalsweise machen müsse.

        So long,
         Martin

        [*] Wir hatten die Diskussion neulich schon einmal: Ich halte die Bezeichnung Umsatzsteuer_vor_anmeldung immer noch für falsch, weil ich sie ja nicht im Voraus mache, sondern erst, nachdem die entsprechenden Umsätze angefallen sind.

        --
        "Mutti, hier steht, das Theater sucht Statisten. Was sind Statisten?" - "Das sind Leute, die nur rumstehen und nichts zu sagen haben." - "So wie Papa?"
        Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
        1. Tach!

          [*] Wir hatten die Diskussion neulich schon einmal: Ich halte die Bezeichnung Umsatzsteuer_vor_anmeldung immer noch für falsch, weil ich sie ja nicht im Voraus mache, sondern erst, nachdem die entsprechenden Umsätze angefallen sind.

          Keine Ahnung, wie das damals ausging. Und was du machst ist ja meistens Ausnahme statt Regelfall :-) Berechnungszeitraum ist das Kalenderjahr. Für dieses machst du eine Umsatzsteuererklärung. Die während des Jahres zu zahlenden Beträge sind nur eine vorläufige Abrechnung. Und diese Beträge richten sich im Normalfall auch nicht nach den vereinnahmten sondern den vereinbarten Beträgen - sprich: auf die von dir ausgestellten Rechnungen, egal wie der Zahlungsstand davon ist. Das ist also alles vorläufig, deswegen Voranmeldung (nach meiner Schlussfolgerung). (Siehe Umsatzsteuergesetz §§ 16, 18, 20)

          dedlfix.

          1. Hallo,

            [*] Wir hatten die Diskussion neulich schon einmal: Ich halte die Bezeichnung Umsatzsteuer_vor_anmeldung immer noch für falsch, weil ich sie ja nicht im Voraus mache, sondern erst, nachdem die entsprechenden Umsätze angefallen sind.
            Keine Ahnung, wie das damals ausging. Und was du machst ist ja meistens Ausnahme statt Regelfall :-) Berechnungszeitraum ist das Kalenderjahr. Für dieses machst du eine Umsatzsteuererklärung. Die während des Jahres zu zahlenden Beträge sind nur eine vorläufige Abrechnung.

            ja, schon klar, aber die Meldung erfolgt immer erst _nach_ Zahlungseingang am Ende eines Abrechnungszeitraums (z.B. Quartal). Dass rückwirkend für das ganze Jahr nochmal alles aufgerollt wird, ist ja noch eine andere Sache.

            Und diese Beträge richten sich im Normalfall auch nicht nach den vereinnahmten sondern den vereinbarten Beträgen - sprich: auf die von dir ausgestellten Rechnungen, egal wie der Zahlungsstand davon ist.

            Das stimmt nicht ganz. Die Finanzmafia unterscheidet hier zwischen Soll- und Istveranlagung, das kann man bei der Anmeldung des Gewerbes beim Finanzamt wählen. Was du beschreibst, ist die Soll-Veranlagung - hier zählt wirklich die Theorie, unabhängig vom tatsächlichen Zahlungseingang. Das finde ich aber unsinnig, ich habe daher die Ist-Veranlagung gewählt; dabei zählt der tatsächliche Zahlungseingang.

            Das ist also alles vorläufig, deswegen Voranmeldung (nach meiner Schlussfolgerung). (Siehe Umsatzsteuergesetz §§ 16, 18, 20)

            Ja, so müsste man es wohl interpretieren. Trotzdem ein irreführender Begriff, finde ich. Unter _Vor_anmeldung würde ich eher verstehen: _Vor_ dem Zahlungseingang melden.

            Ciao,
             Martin

            --
            Denken ist wohl die schwerste Arbeit, die es gibt. Deshalb beschäftigen sich auch nur wenige damit.
              (Henry Ford, amerikanischer Industriepionier)
            Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
            1. Moin!

              Das stimmt nicht ganz. Die Finanzmafia unterscheidet hier zwischen Soll- und Istveranlagung, das kann man bei der Anmeldung des Gewerbes beim Finanzamt wählen. Was du beschreibst, ist die Soll-Veranlagung - hier zählt wirklich die Theorie, unabhängig vom tatsächlichen Zahlungseingang. Das finde ich aber unsinnig, ich habe daher die Ist-Veranlagung gewählt; dabei zählt der tatsächliche Zahlungseingang.

              Das ist also alles vorläufig, deswegen Voranmeldung (nach meiner Schlussfolgerung). (Siehe Umsatzsteuergesetz §§ 16, 18, 20)

              Ja, so müsste man es wohl interpretieren. Trotzdem ein irreführender Begriff, finde ich. Unter _Vor_anmeldung würde ich eher verstehen: _Vor_ dem Zahlungseingang melden.

              Da die Ist-Veranlagung auch nur bis zu gewissen Umsatzgrenzen möglich ist, und die Soll-Veranlagung der Regelfall, ist "Voranmeldung" vor dem Zahlungseingang ja korrekt. Schriebe man Ultimo noch eine Rechnung mit 30 Tagen Zahlungsziel (Mahnverfahren nicht mitgerechnet), hat man den Umsatz spätestens zehn Tage später voranzumelden und zu zahlen.

              - Sven Rautenberg

              1. Hi,

                Da die Ist-Veranlagung auch nur bis zu gewissen Umsatzgrenzen möglich ist, ...

                wo ist das geregelt? Wo steht das?

                und die Soll-Veranlagung der Regelfall, ...

                Auf dem Fragebogen, den ich damals fürs Finanzamt einreichen musste, waren Soll- und Ist-Veranlagung als gleichwertige Alternativen aufgeführt. Ohne Einschränkungen. Auch mein Steuerberater hat mir seinerzeit gesagt, dass die Ist-Veranlagung in der Regel günstiger ist, wenn man keine nennenswerten Ausgaben hat (ohne auf Grenzen hinzuweisen).

                ist "Voranmeldung" vor dem Zahlungseingang ja korrekt. Schriebe man Ultimo noch eine Rechnung mit 30 Tagen Zahlungsziel (Mahnverfahren nicht mitgerechnet), hat man den Umsatz spätestens zehn Tage später voranzumelden und zu zahlen.

                Das würde also heißen, dass man unter Umständen den Finanzgeiern etwas vorschießen müsste, was man noch gar nicht hat. Damit wäre die Soll-Veranlagung ja sittenwidrig und gehört verboten. Diese MwSt-Durchreicherei ist idiotisch genug, aber dass man dabei noch in Vorleistung gehen soll, wäre der Gipfel der Idiotie.

                Ciao,
                 Martin

                --
                Wichtig ist, was hinten rauskommt.
                  (Helmut Kohl, 16 Jahre deutsche Bundesbirne)
                Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
                1. Tach!

                  Da die Ist-Veranlagung auch nur bis zu gewissen Umsatzgrenzen möglich ist, ...
                  wo ist das geregelt? Wo steht das?

                  In einem der von mir erwähnten Paragraphen.

                  Das würde also heißen, dass man unter Umständen den Finanzgeiern etwas vorschießen müsste, was man noch gar nicht hat.

                  Nicht wirklich, denn dein Geschäftspartner zahlt dir zwar die Rechnung nicht, macht es aber mit der Umsatzsteuer genau andersrum: Er holt sie sich fristgerecht vom Finanzamt. Für das Finanzamt ist das ein Nullsummenspiel. Nur beim Endverbraucher gehst du in Richtung Finanzamt in Vorleistung.

                  Diese MwSt-Durchreicherei ist idiotisch genug, aber dass man dabei noch in Vorleistung gehen soll, wäre der Gipfel der Idiotie.

                  Das mag idiotisch scheinen, aber wie willst du es sonst machen? Jeder der etwas kauft führt die USt selbständig ans Finanzamt ab? Da kannst du die USt auch gleich ganz einstellen, bei sovielen Leuten die das dann vergessen würden. Beachte auch Ausländer und Kinder in diesen Überlegungen.

                  dedlfix.

                  1. Hallo,

                    Das würde also heißen, dass man unter Umständen den Finanzgeiern etwas vorschießen müsste, was man noch gar nicht hat.
                    Nicht wirklich, denn dein Geschäftspartner zahlt dir zwar die Rechnung nicht, macht es aber mit der Umsatzsteuer genau andersrum: Er holt sie sich fristgerecht vom Finanzamt. Für das Finanzamt ist das ein Nullsummenspiel. Nur beim Endverbraucher gehst du in Richtung Finanzamt in Vorleistung.

                    äh, nö - als Unternehmer mit Soll-Veranlagung würde ich in jedem Fall dumm dastehen. Was mein Kunde seinerseits mit dem Finanzamt mauschelt, ist ja nicht mein Geschäft. Tatsache ist: Ich muss MwSt für einen Rechnungsbetrag abführen, den ich möglicherweise noch gar nicht bekommen habe. Dass die staatliche Mafia dabei ausgeglichen dasteht, ist klar - sonst wäre die Gesetzeslage nie in der Form beschlossen worden.

                    Diese MwSt-Durchreicherei ist idiotisch genug, aber dass man dabei noch in Vorleistung gehen soll, wäre der Gipfel der Idiotie.
                    Das mag idiotisch scheinen, aber wie willst du es sonst machen? Jeder der etwas kauft führt die USt selbständig ans Finanzamt ab? Da kannst du die USt auch gleich ganz einstellen, ...

                    Ja, das wäre IMO das einzig Vernünftige, da es für diese Steuer sowieso keine wirklich schlüssige Begründung gibt. Es ist eine künstlich geschaffene Abzockmöglichkeit des Staates, mehr nicht.

                    Eine Steuer ist dann gerechtfertigt, wenn man im Gegenzug eine Leistung des Staates in Anspruch nimmt (oder zumindest das Recht hat, sie in Anspruch zu nehmen). Aber eine Steuer, die nur erhoben wird, weil Geld den Besitzer wechselt, ist reine Behördenwillkür, weil damit keine Gegenleistung von seiten des Staates verknüpft ist. Das gilt für die MwSt ebenso wie für Schenkungs- oder Erbschaftssteuer.

                    Ciao,
                     Martin

                    --
                    Was du heute kannst besorgen,
                    das geht sicher auch noch morgen.
                    Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
                    1. Moin!

                      äh, nö - als Unternehmer mit Soll-Veranlagung würde ich in jedem Fall dumm dastehen. Was mein Kunde seinerseits mit dem Finanzamt mauschelt, ist ja nicht mein Geschäft. Tatsache ist: Ich muss MwSt für einen Rechnungsbetrag abführen, den ich möglicherweise noch gar nicht bekommen habe. Dass die staatliche Mafia dabei ausgeglichen dasteht, ist klar - sonst wäre die Gesetzeslage nie in der Form beschlossen worden.

                      Die Grenze ist derzeit bei 500.000 Euro Jahresumsatz.

                      Sofern du mehr als diese Summe an Umsatz erreichst, UND dabei keinen Gewinn erzielst, machst du sowieso was falsch.

                      Aber selbst dann hast du so einen großen finanziellen Spielraum, der dir ermöglicht, sowohl deine an Kunden rausgehenden Rechnungen direkt als Umsatzsteuer abzuführen, als auch alle hereinkommenden Rechnungen sofort als Umsatzsteuer gegenzurechnen, noch bevor diese Rechnungen bezahlt sind.

                      Das eventuelle Ungleichgewicht, welches dadurch entsteht, dass nicht in jedem Monat des Jahres gleichmäßiger Rechnungsein- und -ausgang besteht, kann man durch entsprechendes Verzögern ausgehender Rechnungen im Prinzip recht frei gestalten, denn nur ausgehende Rechnungen verursachen ja deine Zahlungspflicht bei diesem Modell, während eingehende Rechnungen dir sogar eine Gutschrift durch das Finanzamt bescheren könnten.

                      Diese MwSt-Durchreicherei ist idiotisch genug, aber dass man dabei noch in Vorleistung gehen soll, wäre der Gipfel der Idiotie.
                      Das mag idiotisch scheinen, aber wie willst du es sonst machen? Jeder der etwas kauft führt die USt selbständig ans Finanzamt ab? Da kannst du die USt auch gleich ganz einstellen, ...

                      Ja, das wäre IMO das einzig Vernünftige, da es für diese Steuer sowieso keine wirklich schlüssige Begründung gibt. Es ist eine künstlich geschaffene Abzockmöglichkeit des Staates, mehr nicht.

                      Es ist die einzig vernünftige Steuer, die alle Wirtschaftsbereiche gleichermaßen belastet, sofern sie konsumieren. Im Gegensatz zur Besteuerung der Arbeitskraft vs. der Nichtbesteuerung von Maschinenkraft beispielsweise.

                      Eine Steuer ist dann gerechtfertigt, wenn man im Gegenzug eine Leistung des Staates in Anspruch nimmt (oder zumindest das Recht hat, sie in Anspruch zu nehmen). Aber eine Steuer, die nur erhoben wird, weil Geld den Besitzer wechselt, ist reine Behördenwillkür, weil damit keine Gegenleistung von seiten des Staates verknüpft ist. Das gilt für die MwSt ebenso wie für Schenkungs- oder Erbschaftssteuer.

                      Es ist bekannt, dass du den Staat am liebsten komplett nach deinen Vorstellungen umwälzen würdest. Deshalb wirfst du jetzt ja auch absichtlich noch zwei ganz andere Steuern mit in den Topf, die damit gar nichts zu tun haben, um deinen Diskussionsstandpunkt zu verschleiern.

                      Die Umsatzsteuer ist rein daran orientiert, dass Wertschöpfung passiert. Die wird notgedrungen in Geld gemessen, aber sie wird nur beim Konsumenten kassiert, nicht bei jeder Geldbewegung zwischendrin. Dort wird sie nur verrechnet.

                      - Sven Rautenberg

                      1. Hallo,

                        Die Grenze ist derzeit bei 500.000 Euro Jahresumsatz.

                        ach so, dann liegt das für den kleinen Einzelunternehmer also jenseits von Gut und Böse. Vielleicht ist das der Grund, dass mich noch niemand drauf hingewiesen hat - weil's für mich nicht mal annähernd relevant ist.

                        Aber selbst dann hast du so einen großen finanziellen Spielraum, der dir ermöglicht, sowohl deine an Kunden rausgehenden Rechnungen direkt als Umsatzsteuer abzuführen, als auch alle hereinkommenden Rechnungen sofort als Umsatzsteuer gegenzurechnen, noch bevor diese Rechnungen bezahlt sind.

                        Vorausgesetzt, man hat ein entsprechendes Volumen an Zahlungsausgängen.

                        Es ist bekannt, dass du den Staat am liebsten komplett nach deinen Vorstellungen umwälzen würdest. Deshalb wirfst du jetzt ja auch absichtlich noch zwei ganz andere Steuern mit in den Topf, die damit gar nichts zu tun haben, um deinen Diskussionsstandpunkt zu verschleiern.

                        Nicht umwälzen, sondern abschaffen. Und es geht nicht ums Verschleiern, sondern um das Aufzeigen von Willkür.

                        Die Umsatzsteuer ist rein daran orientiert, dass Wertschöpfung passiert.

                        Sag ich doch, Willkür. Was geht's den Staat an, wenn die Wirtschaft "Wertschöpfung" generiert? Gar nichts. Der soll sich bitte aus der Wirtschaft schön raushalten.

                        Ciao,
                         Martin

                        --
                        Denken ist wohl die schwerste Arbeit, die es gibt. Deshalb beschäftigen sich auch nur wenige damit.
                          (Henry Ford, amerikanischer Industriepionier)
                        Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
                        1. Hi,

                          Die Umsatzsteuer ist rein daran orientiert, dass Wertschöpfung passiert.

                          Sag ich doch, Willkür. Was geht's den Staat an, wenn die Wirtschaft "Wertschöpfung" generiert?

                          Vielleicht Artikel 14, Absatz 2 des Grundgesetzes?

                          Und zur Frage, warum wir überhaupt Steuern zahlen: vielleicht für solch (unwichtige?) Dinge wie innere, äußere und soziale Sicherheit, Demokratie, Freiheit oder Bildung? Oder habe ich verpasst, dass sich diese Haushaltsteilbereiche inzwischen selbst finanzieren können?
                          Die Finanzierung dieser Dinge über Steuern gehört zum gesellschaftlichen Grundkonsens unseres Landes.

                          Bis die Tage,
                          Matti

                          1. Hallo,

                            Die Umsatzsteuer ist rein daran orientiert, dass Wertschöpfung passiert.
                            Sag ich doch, Willkür. Was geht's den Staat an, wenn die Wirtschaft "Wertschöpfung" generiert?
                            Vielleicht Artikel 14, Absatz 2 des Grundgesetzes?

                            hmm, ich sehe da keinen Zusammenhang. Um ehrlich zu sein: Ich habe keinen Schimmer, was dieser Absatz überhaupt sagen will.

                            Und zur Frage, warum wir überhaupt Steuern zahlen: vielleicht für solch (unwichtige?) Dinge wie innere, äußere und soziale Sicherheit, Demokratie, Freiheit oder Bildung? Oder habe ich verpasst, dass sich diese Haushaltsteilbereiche inzwischen selbst finanzieren können?

                            Könnten sie vielleicht im Einzelfall, wenn sie anders organisiert wären; teilweise gibt es ja auch entsprechende Ansätze (z.B. die Studiengebühr oder private Sicherheitsdienste anstelle der Polizei). Ob das immer gut ist, wäre eine andere Frage.

                            Die Finanzierung dieser Dinge über Steuern gehört zum gesellschaftlichen Grundkonsens unseres Landes.

                            Sicher. Aber Steuern sollten da erhoben werden, wo es einen nachvollziehbaren Zusammenhang gibt. Wer raucht, zahlt Tabaksteuer; wer ein Auto besitzt, zahlt KFZ-Steuer. Das sind Steuern, deren Grund klar ist und die (zumindest in der Theorie) auch für einen bestimmten Zweck verwendet werden.
                            Und für die Grundaufgaben von mir aus einen jährlichen Pauschalbetrag pro Bürger, quasi ein Mitgliedsbeitrag wie in jedem anderen Verein auch. Aber bei jedem Furz Geld abschöpfen, nur weil man's kann, ist eine Sauerei.

                            So long,
                             Martin

                            --
                            Die letzten Worte des Polizisten:
                            Ich hab mitgezählt, Leute: Sechs Schuss, jetzt hat er keine Munition mehr!
                            Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
                            1. Tach!

                              Die Finanzierung dieser Dinge über Steuern gehört zum gesellschaftlichen Grundkonsens unseres Landes.
                              Sicher. Aber Steuern sollten da erhoben werden, wo es einen nachvollziehbaren Zusammenhang gibt. Wer raucht, zahlt Tabaksteuer;

                              Was ist denn an Tabaksteuer nachvollziehbar? Ich dachte du willst die Dinge durch eine Art Nutzungsgebühr finanzieren. Der Raucher zahlt doch schon den Preis für sein Zeug, da braucht es keine Steuer drin. Wenn du nun aber die Tabaksteuer zum Finanzieren von irgendetwas anderem verwendest, hast du doch wieder die Umverteilung, die du ja nicht willst. Und nun sag nicht, dass man den Betrag gezielt im Gesundheitswesen nur für rauchenbedingte Krankheiten ausgeben soll. So trennscharf wirst du das nicht diagnostiziert bekommen.

                              Und für die Grundaufgaben von mir aus einen jährlichen Pauschalbetrag pro Bürger, quasi ein Mitgliedsbeitrag wie in jedem anderen Verein auch. Aber bei jedem Furz Geld abschöpfen, nur weil man's kann, ist eine Sauerei.

                              Wie stellst du dir die Höhe des Mitgliedsbeitrags vor? Für jeden gleich oder woran machst du Unterschiede fest?

                              Abgesehen davon, meinst du vielleicht, dass aus diesem Grundbetrag und seinen sicherlich aufgeschlüsselten Anteilen für die Bevölkerung klarer hervorgeht, wofür sie hier alles zur Ader gelassen werden als aus dem Haushaltsplan, den sowieso keiner liest? Das würde außer den Piraten (zumindest solange sie in der Opposition sind) kein Politiker ernsthaft wollen.

                              dedlfix.

                              1. n'Abend,

                                Sicher. Aber Steuern sollten da erhoben werden, wo es einen nachvollziehbaren Zusammenhang gibt. Wer raucht, zahlt Tabaksteuer;
                                Was ist denn an Tabaksteuer nachvollziehbar? Ich dachte du willst die Dinge durch eine Art Nutzungsgebühr finanzieren. Der Raucher zahlt doch schon den Preis für sein Zeug, da braucht es keine Steuer drin. Wenn du nun aber die Tabaksteuer zum Finanzieren von irgendetwas anderem verwendest, hast du doch wieder die Umverteilung, die du ja nicht willst. Und nun sag nicht, dass man den Betrag gezielt im Gesundheitswesen nur für rauchenbedingte Krankheiten ausgeben soll. So trennscharf wirst du das nicht diagnostiziert bekommen.

                                nein, aber man kann argumentieren, dass das Rauchen wegen der damit verbundenen Gesundheitsgefahr das Gesundheitssystem stärker strapaziert, als es durch die nichtrauchende Bevölkerung der Fall ist. Also wird die Tabaksteuer zusätzlich dem Gesundheitssystem zur Verfügung gestellt. Zumindest dachte ich bisher, das sei der Zweck und die angedachte Verwendung.
                                Konsequent wäre unter diesem Aspekt auch eine Besteuerung von Extremsport wie etwa Mountainbiking, Fallschirmspringen oder Skifahren.

                                Und für die Grundaufgaben von mir aus einen jährlichen Pauschalbetrag pro Bürger, quasi ein Mitgliedsbeitrag wie in jedem anderen Verein auch. Aber bei jedem Furz Geld abschöpfen, nur weil man's kann, ist eine Sauerei.
                                Wie stellst du dir die Höhe des Mitgliedsbeitrags vor? Für jeden gleich oder woran machst du Unterschiede fest?

                                Natürlich für jeden gleich. Schließlich hat ja auch jede/r den gleichen hypothetischen Nutzen davon.

                                Abgesehen davon, meinst du vielleicht, dass aus diesem Grundbetrag und seinen sicherlich aufgeschlüsselten Anteilen für die Bevölkerung klarer hervorgeht, wofür sie hier alles zur Ader gelassen werden als aus dem Haushaltsplan, den sowieso keiner liest?

                                I wo, das natürlich nicht. Es genügt ja auch, wenn man erfährt, dass ein bestimmter Beitrag "für die Sicherstellung der öffentlichen Ordnung" verwendet wird. Selbstverständlich gehen dabei z.B. Polizeieinsätze bei Großveranstaltungen zu Lasten des Veranstalters.

                                Das würde außer den Piraten (zumindest solange sie in der Opposition sind) kein Politiker ernsthaft wollen.

                                Ich find's interessant, dass du hier auf die Piraten kommst. Tatsächlich sind die für mich die derzeitigen Hoffnungsträger, so wie es seit Jahrzehnten die FDP und die Grünen waren (und immer noch sind). Das heißt nicht, dass ich mit allen Punkten einverstanden bin, die diese Parteien propagieren; aber zumindest die grundsätzliche Richtung ist okay.

                                Ciao,
                                 Martin

                                --
                                Noch Fragen? - Ich weiß es auch nicht.
                                Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(
    2. [latex]Mae  govannen![/latex]

      Seitdem sind viele weitere Jahre vergangen, in denen man sich dem Fortschritt auf irgendeine Art und Weise hätte anpassen können.

      Wie? Sie *will* keinen Computer, und schon gar nicht, um faulen Finanzbeamten die Arbeit abzunehmen. Da kann man also nichts anpassen.

      Warum zum Beispiel hilfst du nicht? Die vier Mal im Jahr kurz was online tun sollte doch kein Akt sein.

      Wie kommst du darauf, daß ich ihr nicht helfe? Warum sollte man aber nicht erst einmal alle Möglichkeiten ausloten?

      Wenn sie so wenig Mieteinkünfte erzielt, wird sie kaum über 17600 Euro Jahresumsatz liegen und somit in der Lage sein, als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuerausweisung zu arbeiten.

      Ja, sie bleibt inzwischen deutlich unter diesem Betrag.

      Und schon entfällt das Elster-Problem. Und obendrein kommt auch noch mehr Geld bei raus, weil das Brutto jetzt ohne Umsatzsteuerabzug ihr Netto ist.

      Dummerweise kann man Ausgaben mit Umsatzsteuer auch nicht mehr gegenrechnen, aber ob das viel ausmacht, wäre zu analysieren.

      Ich habe ihr das vorgeschlagen, sie wird sich diesbezüglich informieren.

      Danke.

      Stur lächeln und winken, Männer!
      Kai

      --
      „Die Borg würden nicht mal Spaß verstehen, wenn sie einen Vergnügungspark assimiliert hätten!” (B'Elanna Torres)
      SelfHTML-Forum-Stylesheet