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Wir haben immer wieder versucht, deutlich zu machen, dass wir die Abmahnung als solche fuer ein legitimes und auch geeignetes Mittel im Wettbewerb halten. Es ist zu begruessen, dass das Wettbewerbsrecht Schranken auferlegt - ansonsten haetten wir vermutlich nur noch Mord und Totschlag.
Welche eine grundsätzlich positive Einstellung. Auch GUTMENSCHEN und Neitzen sind lernfähig!
Was soll man tun, wenn jemand versucht, einen oeffentlich zu verunglimpfen?
Was soll man tun, wenn jemand - trotz Hinweis des Datenschutzbeauftragten - nicht daran denkt sich an das BDSG zu halten?
Soll man ihn einfach gewaehren lassen? Ich denke, unser Geduldsfaden war ganz schoen lang.
Gilt das auch für den fehlenden Datenschutz?
Nun haben wir Herrn von Gravenreuth gebeten, eine Unterlassungserklaerung abzugeben, in der er sich unter Strafandrohung verpflichten soll, seine Verleumdungen kuenftig zu unterlassen. Termin ist der 2. Mai - am "Tag der Arbeit"
Termin stimmt - nur der (von den Nazis eingeführte) "Tag der Arbeit" ist immer noch der 1. Mai.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Dipl. Ing. (FH), Rechtsanwalt
http://www.gravenreuth.de