Swen Wacker: Rechtsfrage bezüglich Internet

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Moin

... das wirft bei mir die frage auf, welches recht im falle von rechtsstreitigkeiten zur anwendung kommt und zum anderen, wo dann der gerichtsstand liegt.

grundsätzlich immer München :-) http://www.bonnanwalt.de/entscheidungen/LG-Muenchen1-9HKO14840-99.html

... Da die beanstandete Kennzeichenverletzung im Internet geschehen ist und damit auch eine Abrufbarkeit/Verletzungshandlung im Bezirk des Landgerichts München I gegeben ist, ist ... das angegangene Landgericht München ... örtlich zuständig....

Ernsthaft: Es kommt drauf an ... http://www.internet4jurists.at/intern34a.htm

HTH

Swen

per ftp können inhalte auf servern beliebigen standortes hinterlegt werden. es macht technisch ja keinen unterschied, ob ich von deutschland aus daten auf einen server in den usa, oder auf einen in frankreich aufgestellten server transferiere. und darüber hinaus können diese inhalte auch von jedem mit einem netzzugang ausgestatteten rechner, d.h. weltweit, abgerufen werden.

welcher rechtsordnung unterliegen dann zum beispiel inhalte, die von deutschland aus von einem amerikanischen server abgerufen werden, dessen inhalte von griechenland aus auf diesen server transferiert wurden?

wer weiß mehr als ich?

danke für eure meinung. chris