Michael N.: Rechtsfrage bezüglich Internet

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Hallo,

... das wirft bei mir die frage auf, welches recht im falle von rechtsstreitigkeiten zur anwendung kommt und zum anderen, wo dann der gerichtsstand liegt.

Ernsthaft: Es kommt drauf an ... http://www.internet4jurists.at/intern34a.htm

Ich hab das ganze mir mal durchgesehen, wenn ich das richtig verstehe, hieße das: Wenn ein Amerikaner in Amerika auf einem amerikanischen Server unter einer amerikanischen URL ein deutschsprachiges Angebot macht, welches in Amerika gemäß der ersten Ergänzung zur Verfassung legal ist und in Deutschland illegal ist, dann wäre der das ganze hier justiziabel, obwohl keine Möglichkeit der Urteilvollstreckung besteht. Umgekehrt heißt das aber auch, daß eine Oppositionsseite hier in einem diktatorischen Land justiziabel ist.

Ist irgendwie paradox.

Bis denndann

Michael N.