Rechtsfrage bezüglich Internet
Chris
- recht
0 Swen Wacker0 Odium0 Michael N.
0 Julian Hofmann0 Hans35
hi,
ich habe eine allgemeine rechtsfrage bezüglich des internets und hätte gerne eure meinung hierzu gehört.
das internet als weltumspannendes netzwerk, hat keinerlei territoriale grenzen. das wirft bei mir die frage auf, welches recht im falle von rechtsstreitigkeiten zur anwendung kommt und zum anderen, wo dann der gerichtsstand liegt.
per ftp können inhalte auf servern beliebigen standortes hinterlegt werden. es macht technisch ja keinen unterschied, ob ich von deutschland aus daten auf einen server in den usa, oder auf einen in frankreich aufgestellten server transferiere. und darüber hinaus können diese inhalte auch von jedem mit einem netzzugang ausgestatteten rechner, d.h. weltweit, abgerufen werden.
welcher rechtsordnung unterliegen dann zum beispiel inhalte, die von deutschland aus von einem amerikanischen server abgerufen werden, dessen inhalte von griechenland aus auf diesen server transferiert wurden?
wer weiß mehr als ich?
danke für eure meinung. chris
Moin
... das wirft bei mir die frage auf, welches recht im falle von rechtsstreitigkeiten zur anwendung kommt und zum anderen, wo dann der gerichtsstand liegt.
grundsätzlich immer München :-) http://www.bonnanwalt.de/entscheidungen/LG-Muenchen1-9HKO14840-99.html
... Da die beanstandete Kennzeichenverletzung im Internet geschehen ist und damit auch eine Abrufbarkeit/Verletzungshandlung im Bezirk des Landgerichts München I gegeben ist, ist ... das angegangene Landgericht München ... örtlich zuständig....
Ernsthaft: Es kommt drauf an ... http://www.internet4jurists.at/intern34a.htm
HTH
Swen
per ftp können inhalte auf servern beliebigen standortes hinterlegt werden. es macht technisch ja keinen unterschied, ob ich von deutschland aus daten auf einen server in den usa, oder auf einen in frankreich aufgestellten server transferiere. und darüber hinaus können diese inhalte auch von jedem mit einem netzzugang ausgestatteten rechner, d.h. weltweit, abgerufen werden.
welcher rechtsordnung unterliegen dann zum beispiel inhalte, die von deutschland aus von einem amerikanischen server abgerufen werden, dessen inhalte von griechenland aus auf diesen server transferiert wurden?
wer weiß mehr als ich?
danke für eure meinung. chris
Hallo,
möcht mal ein bisschen abschweifen. Gestern hörte ich in den Nachrichten, das in den USA Kinderpornographie mit am Computer erstellten oder gezeichneten Kindern nicht strafbar ist. Dies fällt dann wieder unter persönlich Freiheit.
Trotzdem krank...
Ich wußte es schon immer, die Amis spinnen.
Odium
Hallo,
... das wirft bei mir die frage auf, welches recht im falle von rechtsstreitigkeiten zur anwendung kommt und zum anderen, wo dann der gerichtsstand liegt.
Ernsthaft: Es kommt drauf an ... http://www.internet4jurists.at/intern34a.htm
Ich hab das ganze mir mal durchgesehen, wenn ich das richtig verstehe, hieße das: Wenn ein Amerikaner in Amerika auf einem amerikanischen Server unter einer amerikanischen URL ein deutschsprachiges Angebot macht, welches in Amerika gemäß der ersten Ergänzung zur Verfassung legal ist und in Deutschland illegal ist, dann wäre der das ganze hier justiziabel, obwohl keine Möglichkeit der Urteilvollstreckung besteht. Umgekehrt heißt das aber auch, daß eine Oppositionsseite hier in einem diktatorischen Land justiziabel ist.
Ist irgendwie paradox.
Bis denndann
Michael N.
Moin
Ich hab das ganze mir mal durchgesehen, wenn ich das richtig verstehe, hieße das: Wenn ein Amerikaner in Amerika auf einem amerikanischen Server unter einer amerikanischen URL ein deutschsprachiges Angebot macht, welches in Amerika gemäß der ersten Ergänzung zur Verfassung legal ist und in Deutschland illegal ist, dann wäre der das ganze hier justiziabel
Ja, z.B.: http://www.jurpc.de/rechtspr/20010038.htm.
"Stellt ein Ausländer von ihm verfaßte Äußerungen, die den Tatbestand der Volksverhetzung [...]erfüllen ("Auschwitzlüge"), auf einem ausländischen Server in das Internet, der Internetnutzern in Deutschland zugänglich ist, so tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg [...]im Inland ein, wenn diese Äußerungen konkret zur Friedensstörung im Inland geeignet sind."
obwohl keine Möglichkeit der Urteilvollstreckung besteht.
Ob diese Möglichkeit besteht, kann von Auslieferungsabkommen, diplomatischem Kuhhandel und dem Reise-Leichtsinn des/der Angeklagten abhängen.
Umgekehrt heißt das aber auch, daß eine Oppositionsseite hier in einem diktatorischen Land justiziabel ist.
Ist irgendwie paradox.
Nee, eigentlich nur unvermeidbar. Wenn der "gute" Staat aber darauf achten, dass
er kein Ausliefungsabkommen mit "schlechten" Staaten unterhält,
sein Asylrecht funktioniert,
er mit "schlechten" Staaten keine unangenehmen offenen Rechnungen hat,
dann kann die Exil-Opposition prima agitieren ohne allzu konkrete Angst zu haben.
Viele Grüße
Swen
Hallo Swen,
Umgekehrt heißt das aber auch, daß eine Oppositionsseite hier in einem diktatorischen Land justiziabel ist.
Ist irgendwie paradox.
Nee, eigentlich nur unvermeidbar. Wenn der "gute" Staat aber darauf achten, dass
- er kein Ausliefungsabkommen mit "schlechten" Staaten unterhält,
- sein Asylrecht funktioniert,
- er mit "schlechten" Staaten keine unangenehmen offenen Rechnungen hat,
dann kann die Exil-Opposition prima agitieren ohne allzu konkrete Angst zu haben.
Wenn dann nicht die Diktatur sogenannte "Vollstreckungskommandos" losschickt und ihre Urteile auf diese Weise vollstreckt, was natürlich dann auch wieder in dem einen Staat legal, in dem anderen illegal ist, was aber der Diktatur nicht weh tut.
Bis denndann
Michael N.
Hallo Chris,
zwei Punkte kan ich beitragen:
1. Für manches ist das Land der Rechtssprechung (abgesehen vom Strafmaß) egal. Urheberrechts-/Copyrightverletzung, Kinderpornographie usw. wird wohl überall verboten sein, egal ob nur USA, Deutschland oder Griechenland.
2. Oft (dt. Rechtsprechung) geht es erst einmal darum, welche Zielgruppe mit dem Angebot erreicht werden soll. Liegt also die Seite einer deutschen Firma in den Niederlanden und richtet sich als Webshop an Deutsche, so wird nicht nach niederländischem Recht (wo der Vertrag ja quasi am Server abgeschlossen wird) verfahren, sondern nach deutschem Recht.
Interessant wird es natürlich bei größeren Unternehmen, die ihre Seite landesneutral in englisch haltenund weltweit ausliefern...
Grüße uas Würzburg
Julian
Hallo,
also, soviel ich weiß ist jedes Land souverän, hat seine eigene Rechtsordnung und kann privatrechtliche Auseinandersetzungen entscheiden wie es will oder auch bestrafen wen es will und wofür es will, außer es ist an internationale Verträge gebunden und gewillt, sich auch daran zu halten. Deshalb konnten die indischen Giftgas-Unfall-Opfer (ich glaube es war Bophal in den 80er Jahren) vor amerikanischen Gerichten auf Schadenersatz klagen, und der belgische Staatsanwalt kann die serbischen Mörder von Sebrenitza anklagen, auch wenn es gar keinen Bezug zu Belgien gibt.
Die Staatsgrenzen sind die Grenzen des staatlichen Zugriffs. Wer einen Internet-Server in anderem Staat verwendet und dabei gegen Gesetze verstößt, muss sich erst Sorgen machen, wenn er dorthin reist, oder wenn seine Handlung auch da strafbar ist, wo er sich gerade befindet, wo also der Staat auf ihn Zugriff hat --- oder auf sein Vermögen. Klagen vor insb. amerikanischen Gerichten sind deshalb auch dann erfolgversprechend, wenn der Beklagte sich zwar nicht in den USA aufhält, er aber dort Vermögen hat, auf dass man bei Prozessgewinn Zugriff bekommt, bzw. beim Strafrecht, wenn das Vermögen des Angeklagten als Bestrafung eingezogen werden kann.
Gruß
Hans35