Hallo,
also, soviel ich weiß ist jedes Land souverän, hat seine eigene Rechtsordnung und kann privatrechtliche Auseinandersetzungen entscheiden wie es will oder auch bestrafen wen es will und wofür es will, außer es ist an internationale Verträge gebunden und gewillt, sich auch daran zu halten. Deshalb konnten die indischen Giftgas-Unfall-Opfer (ich glaube es war Bophal in den 80er Jahren) vor amerikanischen Gerichten auf Schadenersatz klagen, und der belgische Staatsanwalt kann die serbischen Mörder von Sebrenitza anklagen, auch wenn es gar keinen Bezug zu Belgien gibt.
Die Staatsgrenzen sind die Grenzen des staatlichen Zugriffs. Wer einen Internet-Server in anderem Staat verwendet und dabei gegen Gesetze verstößt, muss sich erst Sorgen machen, wenn er dorthin reist, oder wenn seine Handlung auch da strafbar ist, wo er sich gerade befindet, wo also der Staat auf ihn Zugriff hat --- oder auf sein Vermögen. Klagen vor insb. amerikanischen Gerichten sind deshalb auch dann erfolgversprechend, wenn der Beklagte sich zwar nicht in den USA aufhält, er aber dort Vermögen hat, auf dass man bei Prozessgewinn Zugriff bekommt, bzw. beim Strafrecht, wenn das Vermögen des Angeklagten als Bestrafung eingezogen werden kann.
Gruß
Hans35