Swen Wacker: Rechtsfrage bezüglich Internet

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Moin

Ich hab das ganze mir mal durchgesehen, wenn ich das richtig verstehe, hieße das: Wenn ein Amerikaner in Amerika auf einem amerikanischen Server unter einer amerikanischen URL ein deutschsprachiges Angebot macht, welches in Amerika gemäß der ersten Ergänzung zur Verfassung legal ist und in Deutschland illegal ist, dann wäre der das ganze hier justiziabel

Ja, z.B.: http://www.jurpc.de/rechtspr/20010038.htm.

"Stellt ein Ausländer von ihm verfaßte Äußerungen, die den Tatbestand der Volksverhetzung [...]erfüllen ("Auschwitzlüge"), auf einem ausländischen Server in das Internet, der Internetnutzern in Deutschland zugänglich ist, so tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg [...]im Inland ein, wenn diese Äußerungen konkret zur Friedensstörung im Inland geeignet sind."

obwohl keine Möglichkeit der Urteilvollstreckung besteht.

Ob diese Möglichkeit besteht, kann von Auslieferungsabkommen, diplomatischem Kuhhandel und dem Reise-Leichtsinn des/der Angeklagten abhängen.

Umgekehrt heißt das aber auch, daß eine Oppositionsseite hier in einem diktatorischen Land justiziabel ist.
Ist irgendwie paradox.

Nee, eigentlich nur unvermeidbar. Wenn der "gute" Staat aber darauf achten, dass

  • er kein Ausliefungsabkommen mit "schlechten" Staaten unterhält,

  • sein Asylrecht funktioniert,

  • er mit "schlechten" Staaten keine unangenehmen offenen Rechnungen hat,

dann kann die Exil-Opposition prima agitieren ohne allzu konkrete Angst zu haben.

Viele Grüße

Swen