Hallo,
Das alles sei dir ja unbenommen. Aber es gibt technische
Loesungen fuer dieses Problem, und deshalb braucht man keine
juristischen.
das halte ich, entschuldige, für eine blödsinnige Schlußfolgerung. Entweder es ist etwas rechtens, oder nicht. Eine Handlung wird nicht dadurch rechtens, weil die Gegenseitige nicht alle technischen Möglichkeiten zur Vermeidung der Handlung vorgenommen hat. Da könnte ich ja auch das verletzen von Bildcopyrights damit begründen, daß die Gegenseite ja schließlich die Bilder technisch schützen könnte oder eben erst gar nicht im Netz veröffentlichen soll.
Entweder man hat das Recht, ein tiefes verlinken sich zu verbeten, oder man hat es nicht. Eine Entscheidung über diese "Moralfrage" sollte wohl kaum von technischen Zuständen und Möglichkeiten abhängig gemacht werden.
Und ich halte die Frage des Rechtes auf tiefes Verlinken doch noch für ungeklärter, als manche schon an pawlischen Reflex erinnernden Reaktionen auf diesen neuen Fall erscheinen lassen.
Chräcker