Hallo,
Das alles sei dir ja unbenommen. Aber es gibt technische
Loesungen fuer dieses Problem, und deshalb braucht man keine
juristischen.
das halte ich, entschuldige, für eine blödsinnige Schlußfolgerung. Entweder es ist etwas rechtens, oder nicht. Eine Handlung wird nicht dadurch rechtens, weil die Gegenseitige nicht alle technischen Möglichkeiten zur Vermeidung der Handlung vorgenommen hat.
Ungeachtet der Tatsache, daß tiefes verlinken an sich, zumindest nach meinem Wissensstand, nicht zwangsläufig ein Unrecht darstellt, halte ich es für zweifelhaft, den Seitenanbieter pauschal aus der Verantwortung zu nehmen.
So ist es z.B. Unrecht, ein fremdes Haus ohne die Zustimmung der Bewohner zu betreten (Hausfriedensbruch, Einbruch ...). Allerdings hat der Bewohner sehr wohl auch die Pflicht, alles vertretbare zu tun, um diese Straftaten zu verhindern (Verschließen der Tür). Warum ist das nicht im Web genauso. Klar, es wäre billiger und einfacher, keine festen Türen und Schlösser zu verwenden, aber ich muß das bei meinem Haus installieren, sonst kann mir der Tatbestand "Verleitung zur Straftat" angelastet werden, abgesehen davon, was ich persönlich für richtig halte.
Warum sollte es im Web anders sein? Das verstehe ich nun wirklich nicht.
Noch dazu, wenn es nicht offensichtlich ist, daß der Seitenbetreiber dies nicht wünscht. So ist weder ein Hinweis auf der Startseite, noch auf den entsprechenden Seiten zu finden. Und die AGB ist so versteckt, daß man schon wissen muß, daß es eine gibt, und wie sie zu finden ist.
Ich glaube, daß hier versucht wurde, wissenlich eine (noch immer nicht klar ersichtliche) Rechtsverletzung durch die Linksetzer (Rechts.. und Links.. *g*) provoziert hat, um dann abzukassieren. Und wenn das funktioniert, dann ist es IMHO moralisch wesentlich bedenklicher als jeder Deep Link.
Grüße
Klaus