Hi Stephan,
Ich will es mal versuchen.
Einkommensteuer bezahlt man auf den Betrag, der einem nach Abzug aller Kosten und Freibeträge vom Erlös übrig bleibt. Wenn der Betrag sehr klein ist, zahlt man auch nur eine kleine oder sogar gar keine Einkommensteuer. Der Grundfreibetrag ist im übrigen in den letzten 114 Jahren vom Wert her auf ungefähr ein fünftel gefallen und die Einkommensteuer (Einstiegssteuersatz) hat sich verzweiundvierzigfacht.
Bei der Merhwertsteuer sieht das anders aus. Man bekommt vom Kunden immer nur den Endpreis. Der ist fix. merh Geld gibts nicht. Also lösen wir uns bitte von dem fälschlicherweise immer wieder verbreiteten Modell Preis+MwST. Es gibt nur Endpreis-MwSt. Die MwSt zahlst Du auf den gesamten Umsatz. Du erhältst allerdigns eine Rückerstattung auf die sogenannte Vorsteuer, sofern du welche gezahlt hast. Allerdings ist in Löhnen, Mieten, Versicherungen, Sozialabgaben, Arbeitgebeanteil, Kammerbeiträgen, Vereinsbeiträgen, etc keine Mehrwertstuer enthalten, also bekommst Du auch nix wieder. Diese Belastung macht aber selbst bei kleinsten Diesnrtleistern schon schnell 60-70% des Umsatzes aus. von den verbleibenden 30% musst Du nun die MwSt abführen, aber auf den gesamten Umsatz. Das ergibt eine reale Belastung von 0,16 / 0,3 = 0,53 entsprechend 53% Steuerlast von dem Geld, von dem Du eigentlich leben wolltest. Sollte die MwSt um weitere 2 Punkte steigen, so ist die effektive Belastung schon bei 60%. Das bedeutet, dass Dir nur noch 12% des Umsatzes zum Leben bleiben. Um 20Euro Stundenlohn zu haben, müsstest Du Deinen Kunden also 166 Euro die Stunde abnehmen. Da nicht jede Stunde berechnet werden kann, müsst der Stundenlohn eines Selbständigen also bei ca. 200 bis 250 Euro liegen, damit er 20Euro pro Arbeitsstunde übrig behält.
Habe ich mich ungefähr verständlich machen können?
Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de
Tom
Intelligenz ist die Fähigkeit, aus Fehlern Anderer zu lernen und Mut die, eigene zu machen.