Moin!
ich bin momentan dazu "verdonnert", für eine semesterarbeit ein komplettes corporate-design für eine virtuelle firma zu entwickeln. an sich nicht das problem. nur nervt die dozentin ("dipl-designerin") von anfang an schon mit der aussage "alle(straßen-)namen müssen ausgeschrieben werden", also abkürzungen wie "str." oder "a.-schweitzer-str." sind verboten. genauso dürfen wir nur "telefon" schreiben, aber nicht etwa gebräuchliches wie "tel" oder "fon". da ich der meinung bin, dass das doch meine sache sein müsste, bin ich nun schon seit wochen auf der suche nach diesem regelwerk, wo das vorgeschrieben sein soll. ich würde ihr gern schwarz auf weiss präsentieren, dass das eben nicht vorgeschrieben ist ...
Ok, du hast eine Aufgabe gekriegt, die du scheinbar nicht mit der überwältigenden Arbeitsfreude anzugehen gedenkst, wie die Dozentin sich das wünschen würde.
Trotzdem: Die Dozentin setzt die Maßstäbe. Und bildet sozusagen die Realität des "Kundenwunsches" ab. Kunde ist König. In der Realität hat man auch nicht immer unbedingt Lust zu einer Aufgabe, braucht aber das Geld. Und wenn dann der Kunde noch feststehende Vorgaben hat, ist die künstlerische Freiheit natürlich auch begrenzt, aber gewisse Vorgaben sind einfach unumgehbar.
Von daher hättest du deine Suche nach irgendeinem "Gegenbeweis" schon aus dem Grunde sparen können, weil die Vorgabe "Straßennamen ausschreiben" ja gar nicht auf irgendeiner DIN-Regel basieren muß, sondern schlicht ausgedachte Vorgabe der Dozentin sein könnte, an der du mit der besten DIN-Recherche nicht rütteln könntest.
Vorgaben sind dazu da, eingehalten zu werden. Punkt. In der Realität hat man die Wahl, den Job dann nicht zu machen, bei Lehrveranstaltungen nicht. In beiden Fällen muß man die Nichteinhaltung der Vorgaben dann eben selbst verantworten.
- Sven Rautenberg
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