Servus,
Ähm, da braucht man dann aber einen guten Steuerberater, der das argumentativ gegenüber dem Finanzamt auch durchsetzt.
Und ohne abgeschlossenem Studium (ja, auch als Künstler geht sowas) hat man es ohnehin schwer, als Freiberufler durchzugehen.
Naja naja das stimmt leider nicht. Das ist sogar sehr einfach:
Geh in eine Universität drück dann einem Prof 1-2000.- EUR ab und lass bestätigen, dass Deine arbeite durchaus akademischen Wert hat.
Z.B. als It Quereinsteiger sehr beliebt und mit etwas Verhandlungsgeschick hast Du das ganze beim Finanzamt durch.
Überlass das jedoch lieber Deinem Steuerberater. -> Ausserdem so war mein Kenntnisstand, gab es schon Präferenzfälle zum Thema, wo das
Finanzamt solche Gewerbesteuer eintreiben wollten und nicht durfte.
Allerdings als Mahung und Warnung, lass Dir blos nicht einfallen irgendwan wieder mit Hard und Software im grösseren Stil zu handeln.
Am besten gleich lassen, denn laut Verordnung heisst es ganz genau, Gewebesteuerbefreit sind die, deren Hauptaufgabe nicht durch Handel.... bestimmt ist. Dies jedoch zu bewerten obligt dem Finanzbeamten.
Spric da gibt es eine Lücke, die dem emessen des Finanzbeamten obligt.
Zu deutsch, wenn es dem Beamten nicht passt, kann er Dir durchaus
die Gewerbesteuer reindrücken, sofen Du nicht belegen kannst, dass Du zu 100% Dienstleistung (Beratung) verkaufst.
Da reagiert das Finanzamt sehr alergisch, denn Handel ist Gewerbesteuer behaftet.
Gruss Matze