Sven Rautenberg: Selb-stän-dig!

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Moin!

Das entscheidende ist das Du Einnahmen erzielen willst und damit hast Du den Salat.
Damit bist Du Unternehmer und selbstverständlich UST plichtig.

Definiere UST-pflichtig. Wenn du Kleingewerbetreibender bist, bist du zur Abführung und Ausweisung der Umsatzsteuer nicht verpflichtet. Hat den Vorteil, dass für dich die USt-Anmeldung flachfällt. Hat den Nachteil, dass du alle Käufe auch voll mit USt bezahlen mußt und nicht gegenrechnen kannst. Bei großen Anschaffungen sind 16% doch erheblich.

Soweit dazu, ohne Kenntnis der genauen Rechtslage solltest Du hier nicht solche Sachen behaupten.

- Sven Rautenberg

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"Beim Stuff für's Web gibts kein Material, was sonst das Zeugs ist, aus dem die Sachen sind."
(fastix®, 13. Oktober 2003, 02:26 Uhr -> </archiv/2003/10/60137/#m338340>)