TomIRL: Selb-stän-dig!

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Tja, ohne Gewerbe keine Rechnungen.

Humbug. Es stellt sich nur die Frage, ob mit oder ohne MwSt-Ausweis. Privatperson - ohne
Und wenn's doch so leicht gewerblich oder berufstättig aussieht: die rechtliche Umsatzgrenze. Bis vor ein paar Jahren waren's mal 48.000,-DEM. Bis dahin konnte man sich aussuchen, ob man Umsatzsteuer abführt und damit auch Vorsteuer abzieht; drüber war's eh gelaufen. Umsatzsteuer zu zahlen ist ja auch nicht schlecht - man selbst hat eher nur Vorteile davon.

Erkläre mir doch mal bitte was Du mit der Rechnung willst?
Die Finanzämter gehen doch nicht nur aufs USTG, sondern auch auf die Besteuerung von Einkünften.
Schaue Dir doch mal an was eine ordentliche Rechnung behinhalten muß.

Name
Datum
genaue Anschrift
Rechnungsbetrag

Umst auch wenn diese nulll ist, wie ein Unternehmen defiert ist ist im $1 USTG geregelt jede auf die erezielung siehe weiter unten, da gibs dann noch eine n Absatz 2 der regelt per Whitelist was alles keine Unternehmerische Tätigkeit ist. Nach dem was da steht ist das was geplant war eindeutig unternehmerische Tätigkeit.

Ich möchte mal das Unternehmen sehen wwelches eine Privatrechnung akzeptiert.
Die Dinger fliegen doch bei der erst besten PRüfung raus.
Die stellen sich ja bei Eigenbelegen schon duslig an.

Glaub mal jemanden der es wissen muß weil er schon etliche Prüfungenh im Haus hatte.
Und alle ohne größere Beanstandungen überlebt hat.

TomIRL