Selbstständig ?
Benny
- recht
0 Selb-stän-dig!
Bio0 Rosti0 TorstenA0 denito
Huhu Junx *wink*,
hätte hier mal eine Frage die mich schon des Längeren auf der Zunge liegt.
Bin momentan Schüler und werde nächstes Jahr mein Abitur machen. Da ich aber schon seit längerer Zeit Webprojekte realisiere und inzwischen auch einige Firmen an der Hand habe hätte ich eine kleine Frage:
Wie ist es mit der Selbsständigkeit ? Was würde auf mich zukommen ?
Warum ich das machen will? Es geht darum, da ich ja noch Schüler bin, dass ich Rechnungen für meine Kunden schreiben kann.
Welche Ansätze könntet ihr mir für mein Vorhaben geben ? Habt ihr Tips oder Erfahrungen ?
Wäre euch zu tiefst denkbar für ernstgemeinten Rat :)
greets,
Benny
Sup!
Bin momentan Schüler und werde nächstes Jahr mein Abitur machen. Da ich aber schon seit längerer Zeit Webprojekte realisiere und inzwischen auch einige Firmen an der Hand habe hätte ich eine kleine Frage:
Wie ist es mit der Selbsständigkeit ? Was würde auf mich zukommen ?
Viel Arbeit, Steuererklärungen, die dank CDU & FDP drei DIN-A4-Seiten plus Anlage K, KR und SYRX lang sind, etc..
Warum ich das machen will? Es geht darum, da ich ja noch Schüler bin, dass ich Rechnungen für meine Kunden schreiben kann.
Tja, ohne Gewerbe keine Rechnungen.
Welche Ansätze könntet ihr mir für mein Vorhaben geben ? Habt ihr Tips oder Erfahrungen ?
Wenn Du keine 25.000 Euro für eine GmbH hast, hol' Dir einen Gewerbeschein... oder mach' eine Ausbildung oder ein Studium, falles es mal schlecht läuft mit der Karriere als Webworker.
Gruesse,
Bio
N'Obend
Selb-stän-dig!
Seit der neuen Rechschreibung ist beides erlaubt.
Erst informieren, dann schreiben ;)
dbenzhuser
Hi,
Seit der neuen Rechschreibung ist beides erlaubt.
Einer der wenigen Punkte, der wirklich besser geworden ist...
Erst informieren, dann schreiben ;)
Vielleicht bezog es sich ja auf das "Selbsständigkeit" im Text von Benny?
cu,
Andreas
Hi,
Einer der wenigen Punkte, der wirklich besser geworden ist...
_die_ wirklich besser geworden _sind_. Leerzeichen, drei Punkte ;-)
Cheatah, SCNR
Hi,
Einer der wenigen Punkte, der wirklich besser geworden ist...
_die_ wirklich besser geworden _sind_.
DU beziehst den Nebensatz auf die "wenigen Punkte", ICH beziehe ihn auf das "Einer".
Da das "der wenigen Punkte" auch wegfallen könnte, halte ich meine Variante für sinnvoller.
Vergleiche:
Einer, die wirlich besser geworden sind...
Einer, der wirklich besser geworden ist...
Leerzeichen, drei Punkte ;-)
Also ich hab mal gelernt, daß
1. zwischen mehreren Punktuations-Zeichen kein Leerzeichen gesetzt wird.
2. falls der Satzendepunkt von einer Ellipsis gefolgt wird, der Satzendepunkt wegfällt.
(nein, ich werde jetzt nicht im Duden danach suchen.)
cu,
Andreas
Hi,
Einer der wenigen Punkte, der wirklich besser geworden ist...
_die_ wirklich besser geworden _sind_.
DU beziehst den Nebensatz auf die "wenigen Punkte", ICH beziehe ihn auf das "Einer".
damit implizierst Du, die Rechtschreibreform würde nur wenige Punkte beinhalten, von denen genau einer besser geworden ist. Sooo schlimm fand ich die Reform dann aber auch nicht ;-)
Leerzeichen, drei Punkte ;-)
Also ich hab mal gelernt, daß
... "dass" früher mal mit "ß" geschrieben wurde, ja *g*
(nein, ich werde jetzt nicht im Duden danach suchen.)
Solltest Du aber. Wenn die drei Punkte direkt auf das Wort folgen, stehen sie für eine Auslassung im Wort; also etwa "Blut..." für "Blutbad" oder "Blutwurst". Ich habe selbst lange gebraucht, mich daran zu gewöhnen ;-)
Cheatah
Tja, ohne Gewerbe keine Rechnungen.
wer hat dir denn den quatsch erzählt? auch privatpersonen dürfen rechnungen schreiben, jedoch dann natürlich ohne "märchenstreuer" ;) MwSt
gruß ronny
Tja, ohne Gewerbe keine Rechnungen.
wer hat dir denn den quatsch erzählt? auch privatpersonen dürfen rechnungen schreiben, jedoch dann natürlich ohne "märchenstreuer" ;)
Na dann mal viel Spaß §2 USTG Definition eines Unternehmens.
Dann zeige mir doch mal bitte wo die Grenze ist zwischen Unternehmer und Privatperson?
Viel Spaß!
Zitat ABsatz 1
Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfaßt die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird
Das entscheidende ist das Du Einnahmen erzielen willst und damit hast Du den Salat.
Damit bist Du Unternehmer und selbstverständlich UST plichtig.
Soweit dazu, ohne Kenntnis der genauen Rechtslage solltest Du hier nicht solche Sachen behaupten.
Nur Vorsicht es gibt hier einige Leute die kommen vom Fach.
P.S. Da ich kein RA oder Steuerberater bin, ist dies natürlich keine Rechtsverbindliche Auskunft.
Moin!
Das entscheidende ist das Du Einnahmen erzielen willst und damit hast Du den Salat.
Damit bist Du Unternehmer und selbstverständlich UST plichtig.
Definiere UST-pflichtig. Wenn du Kleingewerbetreibender bist, bist du zur Abführung und Ausweisung der Umsatzsteuer nicht verpflichtet. Hat den Vorteil, dass für dich die USt-Anmeldung flachfällt. Hat den Nachteil, dass du alle Käufe auch voll mit USt bezahlen mußt und nicht gegenrechnen kannst. Bei großen Anschaffungen sind 16% doch erheblich.
Soweit dazu, ohne Kenntnis der genauen Rechtslage solltest Du hier nicht solche Sachen behaupten.
- Sven Rautenberg
Definiere UST-pflichtig. Wenn du Kleingewerbetreibender bist, bist du zur Abführung und Ausweisung der Umsatzsteuer nicht verpflichtet. Hat den Vorteil, dass für dich die USt-Anmeldung flachfällt. Hat den Nachteil, dass du alle Käufe auch voll mit USt bezahlen mußt und nicht gegenrechnen kannst. Bei großen Anschaffungen sind 16% doch erheblich.
Umsatsteuerpflicht ist in §1 definiert.
Diese ist unabhängig von der Anwendung des §19 USTG
Die Umsatzsteuerpflicht wird von der Ausnahme §19 nicht berührt.
Weil Grundsätzlich die Pflicht besteht, sich aber der Unternehmer davon befreien lassen kann, nicht muß, und das Finanzamt dem auch nicht zustimmen muß, sondern eben kann.
Siehe
http://www.steuernetz.de/gesetze/ustg/20001219/p19.html
Tja, ohne Gewerbe keine Rechnungen.
Humbug. Es stellt sich nur die Frage, ob mit oder ohne MwSt-Ausweis. Privatperson - ohne
Und wenn's doch so leicht gewerblich oder berufstättig aussieht: die rechtliche Umsatzgrenze. Bis vor ein paar Jahren waren's mal 48.000,-DEM. Bis dahin konnte man sich aussuchen, ob man Umsatzsteuer abführt und damit auch Vorsteuer abzieht; drüber war's eh gelaufen. Umsatzsteuer zu zahlen ist ja auch nicht schlecht - man selbst hat eher nur Vorteile davon.
*ist nicht vom Fach und bittet um Verzeihung für falsche Zahlen oder Begriffe*
Tja, ohne Gewerbe keine Rechnungen.
Humbug. Es stellt sich nur die Frage, ob mit oder ohne MwSt-Ausweis. Privatperson - ohne
Und wenn's doch so leicht gewerblich oder berufstättig aussieht: die rechtliche Umsatzgrenze. Bis vor ein paar Jahren waren's mal 48.000,-DEM. Bis dahin konnte man sich aussuchen, ob man Umsatzsteuer abführt und damit auch Vorsteuer abzieht; drüber war's eh gelaufen. Umsatzsteuer zu zahlen ist ja auch nicht schlecht - man selbst hat eher nur Vorteile davon.
Erkläre mir doch mal bitte was Du mit der Rechnung willst?
Die Finanzämter gehen doch nicht nur aufs USTG, sondern auch auf die Besteuerung von Einkünften.
Schaue Dir doch mal an was eine ordentliche Rechnung behinhalten muß.
Name
Datum
genaue Anschrift
Rechnungsbetrag
Umst auch wenn diese nulll ist, wie ein Unternehmen defiert ist ist im $1 USTG geregelt jede auf die erezielung siehe weiter unten, da gibs dann noch eine n Absatz 2 der regelt per Whitelist was alles keine Unternehmerische Tätigkeit ist. Nach dem was da steht ist das was geplant war eindeutig unternehmerische Tätigkeit.
Ich möchte mal das Unternehmen sehen wwelches eine Privatrechnung akzeptiert.
Die Dinger fliegen doch bei der erst besten PRüfung raus.
Die stellen sich ja bei Eigenbelegen schon duslig an.
Glaub mal jemanden der es wissen muß weil er schon etliche Prüfungenh im Haus hatte.
Und alle ohne größere Beanstandungen überlebt hat.
TomIRL
Erkläre mir doch mal bitte was Du mit der Rechnung willst?
Ich will gar nichts mit der Rechnung. Ich habe geschrieben, das Du kein Gewerbe brauchst, um eine Rechnung auszustellen. Und auch die Umsatzsteuer nicht zwingend sein muß. Welche Lösung für wen am sinnvollsten ist, was der Empfänger damit anfangen kann, welche Pflichten sich für den Aussteller ergeben - das ist hier nicht Gegenstand.
Und wenn ich meine vier Häuser verkaufe, weil ich die Mieter nicht mehr sehen kann - klar fließt Schotter, klar habe ich Pflichten, und doch habe ich kein Gewerbe.
Hallo,
Ich will gar nichts mit der Rechnung. Ich habe geschrieben, das Du kein Gewerbe brauchst, um eine Rechnung auszustellen.
Doch, sonst ist es keine Rechnung, sondern eine rechnungsähnliche Urkunde :-)
Und wenn ich meine vier Häuser verkaufe, weil ich die Mieter nicht mehr sehen kann [...] habe ich kein Gewerbe.
Da wäre ich vorsichtig: http://www.steuernetz.de/topthema/archiv/A5TT150.html
Grüße
Torsten
PS: Für mich EOT.
hi Benny,
mach ganz einfach einen Honorarvertrag mit dem jeweiligen Auftraggeber. Das darf jeder - auch ohne Gewerbeschein.
Achtung: Du hast damit Einnahmen die Du versteuern musst. Sofern du die Freibeträge überschreitest.
Viele Grüße, Rolf
Hallo Benny,
Wie ist es mit der Selbsständigkeit ? Was würde auf mich zukommen ?
Gehe einfach nach folgenden Schritten vor:
Das war's so in ganz groben Zügen, ich hoffe, dass ich nichts wesentliches vergessen habe.
Grüße
Torsten
Hallo!
Solange du als Webdesigner arbeitest und nicht als Webprogrammierer (der Unterschied macht's nämlich), kannst du freiberuflich arbeiten. Das heißt, du brauchst keinen Gewerbeschein.
Du musst deinem Finanzamt u. U. Bescheid sagen (das weiß ich nicht), dass du Freiberufler bist. Und das war's. Dann kannst du ganz offiziell Rechnungen schreiben etc.
Das entbindet dich natürlich nicht von der Umsatzsteuer.
Viele Grüße
denito
Moin!
Solange du als Webdesigner arbeitest und nicht als Webprogrammierer (der Unterschied macht's nämlich), kannst du freiberuflich arbeiten. Das heißt, du brauchst keinen Gewerbeschein.
Ähm, da braucht man dann aber einen guten Steuerberater, der das argumentativ gegenüber dem Finanzamt auch durchsetzt.
Und ohne abgeschlossenem Studium (ja, auch als Künstler geht sowas) hat man es ohnehin schwer, als Freiberufler durchzugehen.
- Sven Rautenberg
Servus,
Ähm, da braucht man dann aber einen guten Steuerberater, der das argumentativ gegenüber dem Finanzamt auch durchsetzt.
Und ohne abgeschlossenem Studium (ja, auch als Künstler geht sowas) hat man es ohnehin schwer, als Freiberufler durchzugehen.
Naja naja das stimmt leider nicht. Das ist sogar sehr einfach:
Geh in eine Universität drück dann einem Prof 1-2000.- EUR ab und lass bestätigen, dass Deine arbeite durchaus akademischen Wert hat.
Z.B. als It Quereinsteiger sehr beliebt und mit etwas Verhandlungsgeschick hast Du das ganze beim Finanzamt durch.
Überlass das jedoch lieber Deinem Steuerberater. -> Ausserdem so war mein Kenntnisstand, gab es schon Präferenzfälle zum Thema, wo das
Finanzamt solche Gewerbesteuer eintreiben wollten und nicht durfte.
Allerdings als Mahung und Warnung, lass Dir blos nicht einfallen irgendwan wieder mit Hard und Software im grösseren Stil zu handeln.
Am besten gleich lassen, denn laut Verordnung heisst es ganz genau, Gewebesteuerbefreit sind die, deren Hauptaufgabe nicht durch Handel.... bestimmt ist. Dies jedoch zu bewerten obligt dem Finanzbeamten.
Spric da gibt es eine Lücke, die dem emessen des Finanzbeamten obligt.
Zu deutsch, wenn es dem Beamten nicht passt, kann er Dir durchaus
die Gewerbesteuer reindrücken, sofen Du nicht belegen kannst, dass Du zu 100% Dienstleistung (Beratung) verkaufst.
Da reagiert das Finanzamt sehr alergisch, denn Handel ist Gewerbesteuer behaftet.
Gruss Matze
Hallo Matze,
Und ohne abgeschlossenem Studium (ja, auch als Künstler geht sowas) hat man es ohnehin schwer, als Freiberufler durchzugehen.
Naja naja das stimmt leider nicht. Das ist sogar sehr einfach [...]
Ähm, nicht ganz. Die meisten (alle?) Länderfinanzbehörden erkennen nur Gutachten eines sog. Gutachterausschusses an. Wer da drin sitzt, weißt du als Otto-Normal-Steuerzahler in aller Regel nicht. Die entscheiden dann darüber, ob die Arbeit des Webdesigners "von gewisser schöpferischer Gestaltungshöhe" und damit künstlerisch ist (kein Witz, das heißt wirklich so). Als Studierter hast du da bessere Karten, denn ein Dipl.-Ing. reicht bei entsprechender Tätigkeit idR schon für die Freiberuflichkeit aus.
Z.B. als It Quereinsteiger sehr beliebt und mit etwas Verhandlungsgeschick hast Du das ganze beim Finanzamt durch.
Nenn mir das Finanzamt, ich werde _sofort_ wechseln :-)
Ausserdem so war mein Kenntnisstand, gab es schon Präferenzfälle zum Thema, wo das Finanzamt solche Gewerbesteuer eintreiben wollten und nicht durfte.
Es gibt diese Präzedenzfälle in beide Richtungen. Klassische Fälle sind die Werbeagentur und der sog. EDV-Berater, da kann es so oder so ausgehen.
Grüße
Torsten
Servus,
Ähm, nicht ganz. Die meisten (alle?) Länderfinanzbehörden erkennen nur Gutachten eines sog. Gutachterausschusses an. Wer da drin sitzt, weißt du als Otto-Normal-Steuerzahler in aller Regel nicht. Die entscheiden dann darüber, ob die Arbeit des Webdesigners "von gewisser schöpferischer Gestaltungshöhe" und damit künstlerisch ist (kein Witz, das heißt wirklich so). Als Studierter hast du da bessere Karten, denn ein Dipl.-Ing. reicht bei entsprechender Tätigkeit idR schon für die Freiberuflichkeit aus.
?!? Na also dann mussten wir ja durch völligen Zufall an den richtigen geraten sein.
Denn unser Unternehmen ist ein reines Dienstleistungunternehmen.
Da ich ja fast zu den Gründungsmitglieder gehöre, (fast weil ich damals die Verantwortung nicht mittragen wollte), habe ich sehr detailiert mitbekommen, wie man um derartige Schweinereie wie Gewerbesteuer rum kommt.
Tja und das war einfach mal so durch eine " Bestätigung" durch einen x beliebigen Prof an einer Uni.
Unser Chef war damals an 2 Projekten beteiligt und war sozusagen
Referendar.
Z.B. als It Quereinsteiger sehr beliebt und mit etwas Verhandlungsgeschick hast Du das ganze beim Finanzamt durch.
Nenn mir das Finanzamt, ich werde _sofort_ wechseln :-)
Hannover Süd,
Hamburg Gänsemarkt
München (lange musste verhandelt werden)
Frankfurt Main
Ravesnburg
Ettingen
Eschede
Kempten i.A.
Bei denen haben wir es ohne weiteres druchgedrückt
Gruss Matze
Hallo Matze,
?!? Na also dann mussten wir ja durch völligen Zufall an den richtigen geraten sein.
Naja, es ist immer eine Einzelfallentscheidung. Wenn du dir mit dem _Finanzamt_ einig bist/warst, braucht es den Gutachterausschuss nicht.
Tja und das war einfach mal so durch eine " Bestätigung" durch einen x beliebigen Prof an einer Uni.
Wie gesagt, wenn du/ihr damit das Finanzamt überzeugen konntest, herzlichen Glückwunsch.
Nenn mir das Finanzamt, ich werde _sofort_ wechseln :-)
[Finanzamtsliste]
Ich werde irgendwie das Gefühl nicht los, dass die Finanzämter in den 5 NBL das Ganze ein ganzes Stück restriktiver sehen, so nach dem Motto Ostdeutsches Landrecht oder so ähnlich ;-)
Grüße
Torsten
Servus,
Naja, es ist immer eine Einzelfallentscheidung. Wenn du dir mit dem _Finanzamt_ einig bist/warst, braucht es den Gutachterausschuss nicht.
Der Witz ist, dass gerade unser Steuerberater meinte, dass es nur über den Weg geht dann aber ohne Probleme und es sogar gerichtlich einklagbar wäre. Mit Erfolg überdies hinaus. Er hatte da wohl mehrere Fälle am laufen.
Wie schon gesagt: Die Aussage war, beschaff dir für 1-2000.- EUR bei einem Prof so eine Bestätigung, dann hast Du das Thema bei Finanzamt durch. Und falls nicht Advocard packt das dann auf jeden Fall.
Aber wie ich selber auch schon sagt: Man sollte den einen Kollegen der für Dich zuständig ist nicht unnötig verärgern.
Das kann früher oder später für unangenehme Überaschungen sorgen.
Ich werde irgendwie das Gefühl nicht los, dass die Finanzämter in den 5 NBL das Ganze ein ganzes Stück restriktiver sehen, so nach dem Motto Ostdeutsches Landrecht oder so ähnlich ;-)
In die ehemalige "Rote Zone" :-)) haben wir uns nur 2 mal vorgewagt und immer wieder naseblutend das Land verlassen.
So schlimm war es nun auch nicht aber im "Osten" habe wir nie wirklich Fuss gefasst. Berlin war der erste ansatz jedoch nach 2 Jahren der Beobachtung haben wir die Segel gestrichen und München weiter ausgebaut.
Von daher kann ich dir nicht sagen ob die Leutchen aus den neuen noch schlimmere Bürokraten wie die Kollegen im "westen" sind.
Keine Ahnung.
Gruss Matze
Deine Eindruck kann ich aus der Praxis bestätigen, hier in Berlin ist es ein echter Krampf während in Heilbronn einiges leichter geht.
Paragraphenreiter ein Kompetenzgerangel, mangelnde Flexibilität.
Kann ich zumindes von den Finanzämtern in Berlin OSt behaupten, und ich kenne es aus 5 Jahren Praxis in Heilbronn.
Es geht in Heilbronn gut, da bin ich irgendwann hin mit meinem ganzen Kram, und hab mit den Leuten die Marschrichtung abgesteckt, was wann wo und wie, und dann war gut.
Ich hab mich dran gehalten die haben sich dran gehalten und alles war schön
Hier in Berlin läufts oft nur über Konfrontation.
Da muß man dann schon wieder fast auf der politischen Ebene aktiv werden um seine berechtigten Forderungen durchzubekommen.
Selbst die Argumentation, dass es woanders ja auch geht und dies sogar noch schriftlich vorgelegt hilft nicht.
Naja ist noch viel zu tun
TomIRL
Hallo,
Und ohne abgeschlossenem Studium (ja, auch als Künstler geht sowas) hat man es ohnehin schwer, als Freiberufler durchzugehen.
Was hat denn die Arte des Arbeitsverhältnisses mit der Ausbildung zu tun? Als Aussenstehender kann man sich da nur wundern, wie unsinnig Gesetze gestrickt sein können (wenn das überhaupt gesetzlich so geregelt ist).
Andererseits gibt's auch bei uns das eine oder andere Gesetz auf das die Menschheit gut verzichten hätte können;-)
Grüße
Klaus