Definiere UST-pflichtig. Wenn du Kleingewerbetreibender bist, bist du zur Abführung und Ausweisung der Umsatzsteuer nicht verpflichtet. Hat den Vorteil, dass für dich die USt-Anmeldung flachfällt. Hat den Nachteil, dass du alle Käufe auch voll mit USt bezahlen mußt und nicht gegenrechnen kannst. Bei großen Anschaffungen sind 16% doch erheblich.
Umsatsteuerpflicht ist in §1 definiert.
Diese ist unabhängig von der Anwendung des §19 USTG
Die Umsatzsteuerpflicht wird von der Ausnahme §19 nicht berührt.
Weil Grundsätzlich die Pflicht besteht, sich aber der Unternehmer davon befreien lassen kann, nicht muß, und das Finanzamt dem auch nicht zustimmen muß, sondern eben kann.
Siehe
http://www.steuernetz.de/gesetze/ustg/20001219/p19.html