Hallo die nacht Fee (Zitat von jemd. anders, gefiel mir aber!!!)
Ich kann das nicht bestätigen, dass Dir jemand eine Domain so einfach abklagt. Der KErl muss Dich erstmal verklagen. Dann dauert das ne ganze Weile, bis es zu Verhandlung kommt. Dabei kannst Du maximal ne Unterlassung aufgebrummt bekommen, soll heißen, Du darfst die Domain / diesen Namen nicht weiter verwenden, heißt nicht, Du must die Domain abgeben!!!
(Siehe Shell-Urteil erster Teil!!!)
Im zweiten Teil dieses Urteils musste der Domain-Inhaber die Domain Shell.de dann doch abgeben, weil es dem Kerl zumutbar war, seinen Kollegen und Freunden eine neue Domain mitzuteilen, wohingegen es dem Shell-Konzern nahezu unmöglich ist seinen Kunden eine andere Domain mitzuteilen.
Grundaussage: Wirtschaftliche Interessen stehen NICHT vor privaten Interessen. Jedoch Zumutbarkeit ist Ermessenssache.
Achtung: die i-netlab.de -Domain kann natürlich schon damals geschützt gewesen sein. Dann siehts anders aus, da ich nicht glaube, dass Du i-netlab zum Nachnamen hast!!!
So hab ich das mal verstanden....