Bis dahin kostet das aber, gerade bei Markenrecht als Grundlage, beide Seiten satt Geld. 50k€ für 2 Instanzen halte ich nicht wirklich für utopisch.
Hatte ich ja auch nicht abgestritten, ich denke 50k sind unteres Ende der Skala.
Natürlich kann er klagen er wird Dir aber zuerst ne Unterlassung zuschicken, weil es für Dich viel preiswerter ist als ne Klage.
Eine Unterlassensaufforderung. ;)
Jajaja :-)
Die Unterlassung beruht übrigens ausschliesslich auf Markenrecht.
Falsch, ich kann auch aus Namensrecht und besonders aus Wettbewerbsrecht ein Unterlassen einfordern.
Naja wenn Du mir dann noch eine Situation beschreiben kannst bei der eine Domaine wegen verstoßes gegen UWG eine Unterlassung bekommen könnte?
Hierbei meine ich natürlich aus Streitigkeiten um den Domainnamen.
Andere Verstöße aus dem UWG können natürlich genau wie im RL mit einer Unterlassung enden.
Das in D-Land üblich Abmahnverfahren stammt nämlich aus dem Markenrecht.
M.W. viel mehr aus dem Wettbewerbsrecht, oder täusche ich mich da? So jung ist der 1 UWG nicht.
Du hast natürlich recht es gibt Unterlassung in den verschiedensten Rechtsgebieten vor allen Dingen im Zivilrecht ist dies durchaus üblich.
Abmahnverfahren bezüglich des Domainnamens berühren in D-Land aber in aller Regel Markenrecht und nicht UWG.
Ich lasse mich gern eines besseren belehren.
(Siehe Shell-Urteil erster Teil!!!)
Jo das Shell Urteil ist Alt wie die Steinkohle...
Und dennoch höchstrichterliche Rechtsprechung.
Wenn jemand glaubhaft machen kann das er Markenrechtliche Ansprüche hat, dann hat er in aller Regel sehr gute Karten.
Die dann aber wiederrum recht schnell an älteren Rechten verdampfen können. ;)
Wenn er Markenrechtlich Ansprüche hat,dann hat er in aller Regel die älteren Rechte. :-) Sonst hat er sie nämlich nicht rechtmässig.
Sollte man an dieser Stelle auch noch einmal auf den Aspekt hinweisen, dass eine Marke nicht allein durch eine Eintragung oder auch eine "Nicht Eintragung" Wirksamkeit erlangt.
Für eine Marke ist ganz auschlaggebend der Geschäftsmässige Gebrauch und die Verbreitung.
Na dann fehlt ja nur noch der Hans und der Torsten, dann sind die üblcihen Verdächtigen wieder beieinander.
:-)
TomIRl