Erwin: Abmahnung

Hallo,

also ich hab ne Domäne i-netlab.de seit Jan. 2000.

Da kann es doch jederzeit passieren, dass jetzt jemand kommt welcher den Namen *i-netlab* urheberrechtlich sich hat schützen lassen und mich abmahnt.

In dem Falle würde ich die Domain sofort kündigen und eine Unterlassungserklärung abgeben (die Kosten jedoch nicht übernehmen).

Der Abmahner freut sich über die freie Domain, um so mehr, wenn er in der Abmahnung geblufft hat.

Eine Alternative zur Unterlassungserklärung, womit eine einstweilige Verfügung abgewendet wird, gibt es ja nicht.

Ein anderer Weg: Ich ändere vorsorglich die Domain *i-netlab.de* auf *rolfrost.de*

Kann mir da auch einer mit einer Abmahnung kommen wegen dem Namen *rolfrost* ?

Viele Grüße, Rolf-Erwin

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Theoretiker: Wie kommt das Kupfer in die Leitung?
Praktiker: Wie kommt der Strom in die Leitung?
  1. Hallo,

    also ich hab ne Domäne i-netlab.de seit Jan. 2000.

    Da kann es doch jederzeit passieren, dass jetzt jemand kommt welcher den Namen *i-netlab* urheberrechtlich sich hat schützen lassen und mich abmahnt.

    Nö kann er nicht...

    In dem Falle würde ich die Domain sofort kündigen und eine Unterlassungserklärung abgeben (die Kosten jedoch nicht übernehmen).

    Der Abmahner freut sich über die freie Domain, um so mehr, wenn er in der Abmahnung geblufft hat.

    Schön das Du das hier sagtst morgen ist mein Brief im Briefkasten...

    :-) Natürlich nicht ernst gemeint.
    auf *rolfrost.de*

    Kann mir da auch einer mit einer Abmahnung kommen wegen dem Namen *rolfrost* ?

    Nö ist ja wohl noch Dein Name?
    Ausnahmen bestätigen die Regel.
    Dazu müßtes es aber einen Stadt gemeinde Unternehm,en geben welches international bekannt ist und Deinen Namen trägt.

    TomIRL

    P.S.
    Ich verfolge den Thread noch ein bischen..
    Wenn ich mehr Zeit habe schreibe ich zu den oberen Punkten was.

  2. Hello,

    Eine Alternative zur Unterlassungserklärung, womit eine einstweilige Verfügung abgewendet wird, gibt es ja nicht.

    Doch. Eine negative Feststellungsklage oder so ähnlich. Wenn da Gefahr besteht, frag Deinen Rechtsanwalt. Der lebt davon. Aber frag ihn schriftlich und lass ihn die Strategie festlegen. Nicht dass Du dich von ihm dazu bewegen lässt, festzulegen, was gemacht werden muss. Wenn er Dir vorschlägt, dies und das zu tun und Du sagst, "wenn Sie meinen" dann wird das schon.

    Ein anderer Weg: Ich ändere vorsorglich die Domain *i-netlab.de* auf *rolfrost.de*

    Kannst Dir vorsorglich auch 'nen Strick kaufen. Die mit mehr Kohle im Rücken werden immer gewinnen. Notfalls lassen sie ein Gesetz ändern.

    Kann mir da auch einer mit einer Abmahnung kommen wegen dem Namen *rolfrost* ?

    Bestimmt wegen "bofrost" *gg*

    Machs besser und bevor Du in die Kiste springst, gehen wir nochnen trinken - oder auch drei. OK?

    Grüße

    Tom

    1. hello,

      danke für dein feedback!

      Kann mir da auch einer mit einer Abmahnung kommen wegen dem Namen *rolfrost* ?

      Bestimmt wegen "bofrost" *gg*

      Hmm, da hast du auch wieder recht.

      Machs besser und bevor Du in die Kiste springst, gehen wir nochnen trinken - oder auch drei. OK?

      Gerne! Hier stehen die Gläser:
      YYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYY

      (hab ich mal hier im Forum gesehen *g)

      Viele Grüße, Rolf

      PS: Dank der bisherigen Antworten kann ich ersteinmal wieder ruhig schlafen. Aber bevor ich mich bette, schau ich später nochemal rein hier.

      --
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  3. Wusste gar nicht, dass Du Erwin heisst. :-))
    Ich habe Dich doch bereits etwas aufgeklärt. Am besten, Du verlässt nicht das Haus, denn es könnte ja auch sein, dass Du da draussen etwas ganz Dummes machst und dann wirst Du verklagt.

    Hunold

    1. Aber lieber Friedrich,

      Wusste gar nicht, dass Du Erwin heisst. :-))

      Was ist schon ein Name ;-)

      Ich habe Dich doch bereits etwas aufgeklärt. Am besten, Du verlässt nicht das Haus, denn es könnte ja auch sein, dass Du da draussen etwas ganz Dummes machst und dann wirst Du verklagt.

      Wir sind zwar nicht bei Jauch, aber ich denke dass, auch wenn ich den Anruf-Joker schon genommen habe (danke, danke!!!) jetzt auch noch den Publikum-Joker nehmen kann.

      Viele Grüße, Rolf-Heinz

      --
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  4. also ich hab ne Domäne i-netlab.de seit Jan. 2000.

    Da kann es doch jederzeit passieren, dass jetzt jemand kommt welcher den Namen *i-netlab* urheberrechtlich sich hat schützen lassen und mich abmahnt.

    Also einen Namen Urheberrechtlich schützen zu lassen dürfte Dir schwer falen.
    Markenrechtlich allerdings kein Problem.
    Dann kommt es drauf an...
    Wann ist die Eintragung der Marke erfolgt oder hat die Marke bereits wirkasame Bedeutung zum Zeitpunkt der Registrierung gehabt.
    Vor der Registrierung Deines Namens, dann hat er gute Chancen.
    Nachher sieht schon schlechter aus.
    Sind es es nun Marken wie Titus die nur in bestimmten Kreisen bekannt ist, ist die Namensgleichheit also zufällig dann wird er bestrebt sein sich mit Dir zu einigen.
    Beim Verfahren hat er ein bischen schlechte Karten zumal die Domain ja auch schon 3 Jahre auf dich eingetragen ist.

    Naja die Storry Anwalt kennst Du ja schon.

    Ein anderer Weg: Ich ändere vorsorglich die Domain *i-netlab.de* auf *rolfrost.de*

    Warum läst Du Dir nicht ne Marke eintragen?
    Kostet 300 € für 10 Jahre und gut ist.

    Kann mir da auch einer mit einer Abmahnung kommen wegen dem Namen *rolfrost* ?

    Namensrecht schlägt Markenrecht jedenfalls meistens.

    TomIRL

    1. Sup!

      Sind es es nun Marken wie Titus die nur in bestimmten Kreisen bekannt ist, ist die Namensgleichheit also zufällig dann wird er bestrebt sein sich mit Dir zu einigen.

      Titus Rollsport, Veranstalter der Münster-Monster-Mastership?

      Kennt doch jeder!

      Gruesse,

      Bio

      --
      Ich will Euch doch nur helfen!!!
    2. hi, danke,

      Warum läst Du Dir nicht ne Marke eintragen?
      Kostet 300 € für 10 Jahre und gut ist.

      300 € - mehr nicht? Mach ich!
      Geht das bei jedem Notar?

      Viele Grüße, Rolf

      --
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      1. 300 € - mehr nicht? Mach ich!
        Geht das bei jedem Notar?

        Geht bei jedem Notar, ur das der Notar noch ein bischen Geld dazu haben will.
        http://www.dpma.de

        Da gibs Formulare, gucke Dir an warum Marken abgelehnt wurden.
        Unter Umständen brauchst Du ein Bild dazu.

        TomIRL

        P.S.
        Bin kein RA, ergo keine rechtsverbindlichen Antworten!

        1. Moin,

          300 € - mehr nicht? Mach ich!
          Geht das bei jedem Notar?
          Geht bei jedem Notar, ur das der Notar noch ein bischen Geld dazu haben will.
          http://www.dpma.de

          Danke! Ich hab mir mal einiges ausgedruckt und werde das meiner Frau übergeben...

          Bin kein RA, ergo keine rechtsverbindlichen Antworten!

          Ist doch OK. Da Guter Rat teuer ist, hab ich ja den Publikums-Joker genommen, und: Einen guten Rat bekommen ;-)

          Vielen Dank auch an die Anderen hier im Thread!

          Viele Grüße, Rolf-Erwin

          --
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          1. Hallo,

            noch ein IANAL-unverbindlicher Rat: Schau Dir mal an, ob Du mit dem Namen nicht Firma, Verein oder was weiss ich gründen kannst, damit hast Du (ggf. zusätzlich zur Marke) auch namensrechtliche Möglichkeiten. Aber das ist ein Schuss ins blaue, da ich gerade im Handelsrecht nicht sicher weiss, welche Formen (Personengesellschaften per se?) überhaupt dazu geeignet sind, einen solchen Schutz zu begründen.

            Gruss, Thoralf

            --
            Sic Luceat Lux!
            1. Hello,

              noch ein IANAL-unverbindlicher Rat: Schau Dir mal an, ob Du mit dem Namen nicht Firma, Verein oder was weiss ich gründen kannst, damit hast Du (ggf. zusätzlich zur Marke) auch namensrechtliche Möglichkeiten.

              Reicht denn da nicht ein glaubwürdiger Nachweis über das (geschäftsmäßige) "in Verkehr bringen".

              Muss doch gar keine eigene Firma sein, reicht doch, wenn der Begriff in Verbindung mit (messbaren) geschäftlichen Handlungen wiederholt benutzt wurde.

              Grüße

              Tom

              1. Moinsen,

                Reicht denn da nicht ein glaubwürdiger Nachweis über das (geschäftsmäßige) "in Verkehr bringen".

                das reicht für markenrechtliche 'Nutzung', aber m.E. nicht für namensrechtlichen Schutz.

                Gruss, Thoralf

                --
                Sic Luceat Lux!
    3. Hallo.

      Also einen Namen Urheberrechtlich schützen zu lassen dürfte Dir schwer falen.

      Jedenfalls beim _eigenen_ Namen sollte das schwierig werden, denn du bist nicht dein eigener Urheber, sondern nur der deiner Kiner ;-)
      Und denen kannst du auch leider meist keinen Namen "kreieren", die die zuständigen Behörden dies hierzulande im Allgemeinen verhindern. -- War es nicht Ephraim Kishon, der seinen Sohn auf den Namen "Doktor" taufen lassen wollte, um ihm den beruflichen Werdegang zu erleichtern? ;-)
      MfG, at

  5. Hallo die nacht Fee (Zitat von jemd. anders, gefiel mir aber!!!)

    Ich kann das nicht bestätigen, dass Dir jemand eine Domain so einfach abklagt. Der KErl muss Dich erstmal verklagen. Dann dauert das ne ganze Weile, bis es zu Verhandlung kommt. Dabei kannst Du maximal ne Unterlassung aufgebrummt bekommen, soll heißen, Du darfst die Domain / diesen Namen nicht weiter verwenden, heißt nicht, Du must die Domain abgeben!!!
    (Siehe Shell-Urteil erster Teil!!!)

    Im zweiten Teil dieses Urteils musste der Domain-Inhaber die Domain Shell.de dann doch abgeben, weil es dem Kerl zumutbar war, seinen Kollegen und Freunden eine neue Domain mitzuteilen, wohingegen es dem Shell-Konzern nahezu unmöglich ist seinen Kunden eine andere Domain mitzuteilen.

    Grundaussage: Wirtschaftliche Interessen stehen NICHT vor privaten Interessen. Jedoch Zumutbarkeit ist Ermessenssache.

    Achtung: die i-netlab.de -Domain kann natürlich schon damals geschützt gewesen sein. Dann siehts anders aus, da ich nicht glaube, dass Du i-netlab zum Nachnamen hast!!!

    So hab ich das mal verstanden....

    1. Ich kann das nicht bestätigen, dass Dir jemand eine Domain so einfach abklagt. Der KErl muss Dich erstmal verklagen. Dann dauert das ne ganze Weile, bis es zu Verhandlung kommt. Dabei kannst Du maximal ne Unterlassung aufgebrummt bekommen, soll heißen, Du darfst die Domain / diesen Namen nicht weiter verwenden, heißt nicht, Du must die Domain abgeben!!!

      Natürlich kann er klagen er wird Dir aber zuerst ne Unterlassung zuschicken, weil es für Dich viel preiswerter ist als ne Klage.
      Die Unterlassung beruht übrigens ausschliesslich auf Markenrecht.
      Das in D-Land üblich Abmahnverfahren stammt nämlich aus dem Markenrecht.

      (Siehe Shell-Urteil erster Teil!!!)

      Jo das Shell Urteil ist Alt wie die Steinkohle...
      Inzwischen gibt es Änderungen im UWG, erst wirksam geworden in diesem Jahr und im Markenrecht.
      Außerdem hatte die Domain ein Dr. Shell.
      Damit steht Markenrecht gegen Namensrecht, und dann ist es genau die Ermessensfrage.
      Außerdem hat sich ne allgemeine Rechtsprechung durchgesetzt.
      Wenn jemand glaubhaft machen kann das er Markenrechtliche Ansprüche hat, dann hat er in aller Regel sehr gute Karten.
      Und dann mal viel Spaß wenn Du dich mit hochbezahlten Wirtschaftsanwälten einläst als kleiner Krauter...
      Da bist Du gleich richtig viel Geld los.

      Grundaussage: Wirtschaftliche Interessen stehen NICHT vor privaten Interessen. Jedoch Zumutbarkeit ist Ermessenssache.

      So ein Quatsch ich hab jetzt zwar nicht das Orginal, aber der Domaininhaber ist zu Schadensersatz verklagt worden und er hat verloren!
      <zitat>
      Dr. Andreas Shell hatte die Domain "shell.de" 1996 von einem Unternehmen erworben, das in großem Stil bekannte Markennamen als Domainnamen registrieren ließ und zunächst vergeblich versucht hatte, dem Ölkonzern dessen Präsentation unter der fraglichen Domain gegen Entgelt anzubieten. Anschließend war der frischgebackende "shell.de"-Besitzer, der auf seiner Site in erster Linie Übersetzerdienstleistungen anbot, von der Deutschen Shell GmbH auf Herausgabe des Domainnamens und auf Schadensersatz verklagt worden.
      </zitat>
      So und dann guck mal genau hin der Kerl hat versucht Geld zu machen mit einer so simplen Sache.
      Geschieht Ihm nur Recht die Verurteilung.
      Hier mal die Heise News zum Thema:

      http://www.heise.de/newsticker/data/psz-22.11.01-000/

      Viele Grüße TomIRL

      1. Hallo,

        Ich kann das nicht bestätigen, dass Dir jemand eine Domain so einfach abklagt. Der KErl muss Dich erstmal verklagen. Dann dauert das ne ganze Weile, bis es zu Verhandlung kommt. Dabei kannst Du maximal ne Unterlassung aufgebrummt bekommen, soll heißen, Du darfst die Domain / diesen Namen nicht weiter verwenden, heißt nicht, Du must die Domain abgeben!!!

        Bis dahin kostet das aber, gerade bei Markenrecht als Grundlage, beide Seiten satt Geld. 50k€ für 2 Instanzen halte ich nicht wirklich für utopisch.

        Natürlich kann er klagen er wird Dir aber zuerst ne Unterlassung zuschicken, weil es für Dich viel preiswerter ist als ne Klage.

        Eine Unterlassensaufforderung. ;)

        Die Unterlassung beruht übrigens ausschliesslich auf Markenrecht.

        Falsch, ich kann auch aus Namensrecht und besonders aus Wettbewerbsrecht ein Unterlassen einfordern.

        Das in D-Land üblich Abmahnverfahren stammt nämlich aus dem Markenrecht.

        M.W. viel mehr aus dem Wettbewerbsrecht, oder täusche ich mich da? So jung ist der 1 UWG nicht.

        (Siehe Shell-Urteil erster Teil!!!)
        Jo das Shell Urteil ist Alt wie die Steinkohle...

        Und dennoch höchstrichterliche Rechtsprechung.

        Wenn jemand glaubhaft machen kann das er Markenrechtliche Ansprüche hat, dann hat er in aller Regel sehr gute Karten.

        Die dann aber wiederrum recht schnell an älteren Rechten verdampfen können. ;)

        Grundaussage: Wirtschaftliche Interessen stehen NICHT vor privaten Interessen. Jedoch Zumutbarkeit ist Ermessenssache.
        So ein Quatsch ich hab jetzt zwar nicht das Orginal, aber der Domaininhaber ist zu Schadensersatz verklagt worden und er hat verloren!

        Zwei der vier Leitsätze aus BGHZ I ZR 138/99:
        Zitat "a) Der kennzeichenrechtliche Schutz aus §§ 5, 15 MarkenG geht in seinem Anwendungsbereich grundsätzlich dem Namensschutz aus § 12 BGB vor." und "d) Kommen mehrere berechtigte Namensträger für einen Domain-Namen in Betracht, führt die in Fällen der Gleichnamigkeit gebotene Abwägung der sich gegenüberstehenden Interessen im allgemeinen dazu, daß es mit der Priorität der Registrierung sein Bewenden hat. Nur wenn einer der beiden Namensträger eine überragende Bekanntheit genießt und der Verkehr seinen Internet-Auftritt. unter diesem Namen erwartet, der Inhaber des Domain-Namens dagegen kein besonderes Interesse gerade an dieser Internet-Adresse dartun kann, kann der Inhaber des Domain-Namens verpflichtet sein, seinem Namen in der Internet-Adresse einen unterscheidenden Zusatz beizufügen.". (zitiert nach: http://www.iprecht.de/Home/Urteile/EDV-U/inter/BGH-Shell_de/bgh-shell_de.html

        <zitat> [...] zunächst vergeblich versucht hatte, dem Ölkonzern dessen Präsentation unter der fraglichen Domain gegen Entgelt anzubieten [...] </zitat>

        Ein Beispiel, warum in Deutschland so restriktive Auslegung von Marken- und Wettbewerbsrecht Usus werden. Weil nämlich kleine Gauner das große Geld zu machen versuchen und dann laut rumheulen, wenn sie eins auf die Nuss bekommen. Wenn dieser Versuch davor nicht gewesen wäre, hätte das ganz anders ausgehen können. Ich weiss, hätte wäre würde. ;)

        Gruss, Thoralf

        --
        Sic Luceat Lux!
        1. Bis dahin kostet das aber, gerade bei Markenrecht als Grundlage, beide Seiten satt Geld. 50k€ für 2 Instanzen halte ich nicht wirklich für utopisch.

          Hatte ich ja auch nicht abgestritten, ich denke 50k sind unteres Ende der Skala.

          Natürlich kann er klagen er wird Dir aber zuerst ne Unterlassung zuschicken, weil es für Dich viel preiswerter ist als ne Klage.
          Eine Unterlassensaufforderung. ;)

          Jajaja :-)

          Die Unterlassung beruht übrigens ausschliesslich auf Markenrecht.
          Falsch, ich kann auch aus Namensrecht und besonders aus Wettbewerbsrecht ein Unterlassen einfordern.

          Naja wenn Du mir dann noch eine Situation beschreiben kannst bei der eine Domaine wegen verstoßes gegen UWG eine Unterlassung bekommen könnte?
          Hierbei meine ich natürlich aus Streitigkeiten um den Domainnamen.

          Andere Verstöße aus dem UWG können natürlich genau wie im RL mit einer Unterlassung enden.

          Das in D-Land üblich Abmahnverfahren stammt nämlich aus dem Markenrecht.
          M.W. viel mehr aus dem Wettbewerbsrecht, oder täusche ich mich da? So jung ist der 1 UWG nicht.

          Du hast natürlich recht es gibt Unterlassung in den verschiedensten Rechtsgebieten vor allen Dingen im Zivilrecht ist dies durchaus üblich.
          Abmahnverfahren bezüglich des Domainnamens berühren in D-Land aber in aller Regel Markenrecht und nicht UWG.
          Ich lasse mich gern eines besseren belehren.

          (Siehe Shell-Urteil erster Teil!!!)
          Jo das Shell Urteil ist Alt wie die Steinkohle...
          Und dennoch höchstrichterliche Rechtsprechung.

          Wenn jemand glaubhaft machen kann das er Markenrechtliche Ansprüche hat, dann hat er in aller Regel sehr gute Karten.
          Die dann aber wiederrum recht schnell an älteren Rechten verdampfen können. ;)

          Wenn er Markenrechtlich Ansprüche hat,dann hat er in aller Regel die älteren Rechte. :-) Sonst hat er sie nämlich nicht rechtmässig.
          Sollte man an dieser Stelle auch noch einmal auf den Aspekt hinweisen, dass eine Marke nicht allein durch eine Eintragung oder auch eine "Nicht Eintragung" Wirksamkeit erlangt.
          Für eine Marke ist ganz auschlaggebend der Geschäftsmässige Gebrauch und die Verbreitung.

          Na dann fehlt ja nur noch der Hans und der Torsten, dann sind die üblcihen Verdächtigen wieder beieinander.

          :-)

          TomIRl

          1. Hallo,

            Hatte ich ja auch nicht abgestritten, ich denke 50k sind unteres Ende der Skala.

            war auch keinerlei Angriff. Nur waren hier im Thread ein-zwei Antworten, die mir zu leichtfertig klangen.

            Eine Unterlassensaufforderung. ;)
            Jajaja :-)

            SCNR ;) ;) ;)

            Die Unterlassung beruht übrigens ausschliesslich auf Markenrecht.
            Falsch, ich kann auch aus Namensrecht und besonders aus Wettbewerbsrecht ein Unterlassen einfordern.
            Naja wenn Du mir dann noch eine Situation beschreiben kannst bei der eine Domaine wegen verstoßes gegen UWG eine Unterlassung bekommen könnte?

            Z.B. die Urteile um Gattungsbegriffe, die neben dem markenrechtlichen Freihaltebedürfnis (samt zugehöriger Diskussion) auch mit der Kanalisation des Marktes (m.E. Wettbewerbsrecht) zu tun haben.

            Hierbei meine ich natürlich aus Streitigkeiten um den Domainnamen.

            Den Teil habe ich überlesen oder einfach verallgemeinert, unter der Bedingung hast Du sowieso völlig recht.

            Das in D-Land üblich Abmahnverfahren stammt nämlich aus dem Markenrecht.
            M.W. viel mehr aus dem Wettbewerbsrecht, oder täusche ich mich da? So jung ist der 1 UWG nicht.
            Du hast natürlich recht es gibt Unterlassung in den verschiedensten Rechtsgebieten vor allen Dingen im Zivilrecht ist dies durchaus üblich.
            Abmahnverfahren bezüglich des Domainnamens berühren in D-Land aber in aller Regel Markenrecht und nicht UWG.

            Basiert auf der oben genannten Verallgemeinerung, im Domainrecht ist ein Grossteil leider aus Markenrecht zu begründen. Ich weiss gar nicht, war Explorer der erste grosse Angriff, oder gab es ähnlich grosses davor?

            Ich lasse mich gern eines besseren belehren.

            Belehren sowieso nicht, ich seh das hier als sehr nützlichen und interessanten Erfahrungs- und Wissensaustausch. ;)

            Wenn er Markenrechtlich Ansprüche hat,dann hat er in aller Regel die älteren Rechte. :-) Sonst hat er sie nämlich nicht rechtmässig.
            Sollte man an dieser Stelle auch noch einmal auf den Aspekt hinweisen, dass eine Marke nicht allein durch eine Eintragung oder auch eine "Nicht Eintragung" Wirksamkeit erlangt.
            Für eine Marke ist ganz auschlaggebend der Geschäftsmässige Gebrauch und die Verbreitung.

            Yep, dass beides aber nicht immer und gerade in Streitfällen selten so eindeutig ist, ist leider auch wahr. ;)

            Na dann fehlt ja nur noch der Hans und der Torsten, dann sind die üblcihen Verdächtigen wieder beieinander.

            Genau .. und dann machen wir hier ein Internet-Recht-Forum draus. ;) ;) ;) ;)

            Gruss, Thoralf

            --
            Sic Luceat Lux!
            1. Halli hallo,

              noch ein Nachtrag:

              Wenn jemand eine Domain gegen Entgeld an jemanden verkaufen/vermieten will, kann das sogar den Straftatbestand der Erpressung beinhalten.

              Ich schon irgenwo im www folgendes gelesen(weiß leider nicht mehr wo):

              Man soll dem "Kunden" die Domain überlassen, aber z.B. die bis daher erfolgten Suchmaschineneintragungen usw. (also erbrachte Leistungen, die die Domain deutlich interessanter machen) verkaufen.

              Wenn jemand da andere Erfahrungen gemacht hat, bitte posten. Bin auch grad in dieser Richtung aktiv...

              Greets

          2. Hallo TomIRL,

            Na dann fehlt ja nur noch der Hans und der Torsten, dann sind die üblcihen Verdächtigen wieder beieinander.

            Jepp, ich kann mich entsinnen, dass mich mal irgendjemand der unerlaubten Rechtsberatung verdächtigt hat ;-)))

            Grüße
            Torsten

            1. Hallo TomIRL,

              Na dann fehlt ja nur noch der Hans und der Torsten, dann sind die üblcihen Verdächtigen wieder beieinander.

              Jepp, ich kann mich entsinnen, dass mich mal irgendjemand der unerlaubten Rechtsberatung verdächtigt hat ;-)))

              Ich aber nicht oder?
              Das war der at! Der hatte mal zu einem Rundumschlag ausgeholt.

              TomIRL

              1. Hallo.

                Jepp, ich kann mich entsinnen, dass mich mal irgendjemand der unerlaubten Rechtsberatung verdächtigt hat ;-)))
                Ich aber nicht oder?
                Das war der at! Der hatte mal zu einem Rundumschlag ausgeholt.

                Verleumdung! ;-)
                Und da ich gerade hier bin, noch ein paar kreative Ratschläge für den Fall der Klage auf Herausgabe der Domain:
                1. Es empfiehlt es sich, nicht der richtige Ansprechpartner zu sein, da man die Domain natürlich nur von jemandem gemietet hat, der sie sicher ordnungsgemäß erworben hatte. Je nach Hartnäckigkeit des gegnerischen Anwaltes kann die Anzahl der Instanzen einer solchen Vermietung stark variieren ;-)
                2. Suche dir einen tatsächen Rechteinhaber mit höherrangigen Rechten -- gern auch international -- und lizensiere die Marke dort möglichst exclusiv für deinen Bereich. Die Kosten kannst du durch weiteres Lizensieren oder wahlweise Verklagen des Auftraggebers der ursprünglichen Abmahnung zumindest kompensieren ;-)
                Natürlich stellt auch dies keine Rechtsberatung dar, gibt aber den Tenor anerkannten Fachmannes wieder, den ich in einem ähnlichen Fall zu Rate gezogen hatte.
                MfG, at