Halli hallo,
noch ein Nachtrag:
Wenn jemand eine Domain gegen Entgeld an jemanden verkaufen/vermieten will, kann das sogar den Straftatbestand der Erpressung beinhalten.
Ich schon irgenwo im www folgendes gelesen(weiß leider nicht mehr wo):
Man soll dem "Kunden" die Domain überlassen, aber z.B. die bis daher erfolgten Suchmaschineneintragungen usw. (also erbrachte Leistungen, die die Domain deutlich interessanter machen) verkaufen.
Wenn jemand da andere Erfahrungen gemacht hat, bitte posten. Bin auch grad in dieser Richtung aktiv...
Greets