at: Abmahnung

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Hallo.

Jepp, ich kann mich entsinnen, dass mich mal irgendjemand der unerlaubten Rechtsberatung verdächtigt hat ;-)))
Ich aber nicht oder?
Das war der at! Der hatte mal zu einem Rundumschlag ausgeholt.

Verleumdung! ;-)
Und da ich gerade hier bin, noch ein paar kreative Ratschläge für den Fall der Klage auf Herausgabe der Domain:
1. Es empfiehlt es sich, nicht der richtige Ansprechpartner zu sein, da man die Domain natürlich nur von jemandem gemietet hat, der sie sicher ordnungsgemäß erworben hatte. Je nach Hartnäckigkeit des gegnerischen Anwaltes kann die Anzahl der Instanzen einer solchen Vermietung stark variieren ;-)
2. Suche dir einen tatsächen Rechteinhaber mit höherrangigen Rechten -- gern auch international -- und lizensiere die Marke dort möglichst exclusiv für deinen Bereich. Die Kosten kannst du durch weiteres Lizensieren oder wahlweise Verklagen des Auftraggebers der ursprünglichen Abmahnung zumindest kompensieren ;-)
Natürlich stellt auch dies keine Rechtsberatung dar, gibt aber den Tenor anerkannten Fachmannes wieder, den ich in einem ähnlichen Fall zu Rate gezogen hatte.
MfG, at