Moinsen,
Reicht denn da nicht ein glaubwürdiger Nachweis über das (geschäftsmäßige) "in Verkehr bringen".
das reicht für markenrechtliche 'Nutzung', aber m.E. nicht für namensrechtlichen Schutz.
Gruss, Thoralf
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Sic Luceat Lux!
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