Thoralf Knuth: Abmahnung

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Moinsen,

Reicht denn da nicht ein glaubwürdiger Nachweis über das (geschäftsmäßige) "in Verkehr bringen".

das reicht für markenrechtliche 'Nutzung', aber m.E. nicht für namensrechtlichen Schutz.

Gruss, Thoralf

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Sic Luceat Lux!