hello
Als Nicht-Jurist, der nur nach Menschenverstand urteilt, würde ich sagen, die einzige Frage hier ist doch: Hat man das Bild wirklich veröffentlicht, wenn es unverlinkt (und auch sonst nicht beworben) auf einem Server liegt?
diese frage kann mein gesunder menschenverstand so und so beantworten. beides hat was für sich. frage für micht ist hier die rechtslage incl. auch des ausmaßes der schädigung.
hansguck