hansguck: Abmahnung - Datei auf Server unverlinkt - Rechtenachweis

Hallo,

dummerweise habe ich ein Bild auf meiner Domain liegen gehabt - die Kopie eines Stadtplanausschnittes, deren Verwertungsrechte ich nicht hatte.

Dummerweise, weil dieses Bild dort wahrlich nutzlos lag, weil es in keine! Seite eingebunden war! Ich hatte dies früher mal geplant und es in diesem Zuge auf den Server gespielt aber wahrlich nicht genutzt. Die wahre Herkunft des Bildes ist mir, so meine ich, z.Z. nicht erinnerlich...

Nun erhalte ich eine Abmahnung per Anwalt in Höhe von ca. 400,- 200,-für die Rechte, 200,- für den Anwalt. Frag ich mich, wie die auf das Bild gestossen sind, wo es doch in keine HTML-Seite eingebunden ist.

Das Bild habe ich selbstredend sofort gelöscht. Frage nun weiterhin: Ich habe um den Nachweis gebeten, dass dieser Kartenausschnitt wirklich von besagter Internetfirma stammt. Ich selbst kann es ihm nicht ansehen. Zudem habe ich darauf hingewiesen, dass diese Karte nicht Bestandteil meines Internetauftrittes ist.

Eine Stellungnahme zu Beidem hab ich nicht erhalten. Lediglich per Telefon die Ankündigung einer Einstweiligen Verfügung...;

Wäre www.abhmahnwell.de hier die richtige Adresse oder kennt jemand Anwalt oder sonstigen Rat?

Gruß, HansguckindieLuft

  1. Hi,

    Frag ich mich, wie die auf das Bild gestossen sind, wo es doch in keine HTML-Seite eingebunden ist.

    Die werden schlicht und einfach bei vielen Domains ausprobiert haben, ob es dort ein /stadtplan.gif, /stadtplan.png, /karte.gif usw. gibt.
    Bei Treffern haben sie dann genauer hingeguckt...

    Das Bild habe ich selbstredend sofort gelöscht. Frage nun weiterhin: Ich habe um den Nachweis gebeten, dass dieser Kartenausschnitt wirklich von besagter Internetfirma stammt. Ich selbst kann es ihm nicht ansehen.

    Zudem habe ich darauf hingewiesen, dass diese Karte nicht Bestandteil meines Internetauftrittes ist.

    Nur weil es keinen Link innerhalb Deines Webauftrittes dorthin gab? Du hättest diesen Link dorthin ja auch per Mail verteilen können.
    Oder per Aufkleber auf dem Auto oder ...

    Eine Stellungnahme zu Beidem hab ich nicht erhalten. Lediglich per Telefon die Ankündigung einer Einstweiligen Verfügung...;

    Einstweilige Verfügung? Mit welchem Zweck?

    cu,
    Andreas

    --
    MudGuard? Siehe http://www.mud-guard.de/
    1. Hallo Andreas, Dank der Antwort...

      Nur weil es keinen Link innerhalb Deines Webauftrittes dorthin gab? Du hättest diesen Link dorthin ja auch per Mail verteilen können.
      Oder per Aufkleber auf dem Auto oder ...

      jap, aber immerhin war es ein reines bildname.jpg und nicht eingebaut in die seite, aber das problem erkenne ich schon...

      Eine Stellungnahme zu Beidem hab ich nicht erhalten. Lediglich per Telefon die Ankündigung einer Einstweiligen Verfügung...;

      Einstweilige Verfügung? Mit welchem Zweck?

      kann ich nicht sagen, der anwalt rief mich an, nachdem ich ihm geschrieben hatte, er möge bitte den nachweis erbringen, dass sein mandant wahrlich rechtinhaber an besagtem bilde sei. ich sagte, ihm, er solle sich bitte in allen belangen schriftlich an mich wenden (schwarz auf weiß scheint mir hier am besten, der nachvollziehbarkeit und des nachweises wegen). die antwort war eben obige. details dazu gab es nicht. gleiche frage habe ich mir auch gestellt, denn die unterlassung habe ich ja sofort vorgenommen...

      schmökere grade bei abmahnwelle.de die ja mit münz&co seelisch verschwistert scheint... - bin dennoch dankbar für jeden weiteren denkanstoss

      HansguckindieLuft und jpgs sinnlos liegenlasser

  2. Hi,

    dummerweise habe ich ein Bild auf meiner Domain liegen gehabt - die Kopie eines Stadtplanausschnittes, deren Verwertungsrechte ich nicht hatte.

    Also Raubkopie.

    Dummerweise, weil dieses Bild dort wahrlich nutzlos lag, weil es in keine! Seite eingebunden war! Ich hatte dies früher mal geplant und es in diesem Zuge auf den Server gespielt aber wahrlich nicht genutzt.

    Wenn es in keine Seite eingebunden war, kann es der Anwat auch nicht gefunden haben (oder er hat deinen Server gehackt).

    Also: Entweder Du irrst, oder der Anwalt rät ins Blaue (nun ja).

    Nun erhalte ich eine Abmahnung per Anwalt in Höhe von ca. 400,- 200,-für die Rechte, 200,- für den Anwalt. Frag ich mich, wie die auf das Bild gestossen sind, wo es doch in keine HTML-Seite eingebunden ist.

    Geht nicht - außer, der Anwalt errät zufälligerweise Dateipfad und Dateiname.

    Das Bild habe ich selbstredend sofort gelöscht. Frage nun weiterhin: Ich habe um den Nachweis gebeten, dass dieser Kartenausschnitt wirklich von besagter Internetfirma stammt. Ich selbst kann es ihm nicht ansehen. Zudem habe ich darauf hingewiesen, dass diese Karte nicht Bestandteil meines Internetauftrittes ist.

    War sie auf dem Server für jedermann abrufbar? (rhetorische Frage - fr den Anwalt ja anscheinend schon) =;-o

    Eine Stellungnahme zu Beidem hab ich nicht erhalten. Lediglich per Telefon die Ankündigung einer Einstweiligen Verfügung...;

    Also ganz geheuer ist mir das auch nicht! Andererseits hast Du ja in der Tat einen Verstoß gegen das UrhG begangen. Anschließendes Jammern hilft dann nur noch bedingt ..

    Gruß, Cybaer

    1. dank cybaer

      dummerweise habe ich ein Bild auf meiner Domain liegen gehabt - die Kopie eines Stadtplanausschnittes, deren Verwertungsrechte ich nicht hatte.

      Also Raubkopie.

      ohne frage. da muss wohl jemand ein screenshot gemacht haben. was ja erstmal zu testzwecken nicht tragisch ist, wenn das nicht verwertet wird, gelle?

      Dummerweise, weil dieses Bild dort wahrlich nutzlos lag, weil es in keine! Seite eingebunden war! Ich hatte dies früher mal geplant und es in diesem Zuge auf den Server gespielt aber wahrlich nicht genutzt.

      Wenn es in keine Seite eingebunden war, kann es der Anwat auch nicht gefunden haben (oder er hat deinen Server gehackt).

      mudguard denkt wie ich, dass da wohl spürnasen durchs netz gehen. sie war nicht eingebaut. ich habe das auf meinem rechner gecheckt, indem ich alle in frage kommenden html nach dem textelement "bild.jpg" durchsucht.

      Also: Entweder Du irrst, oder der Anwalt rät ins Blaue (nun ja).

      nein, er hatte die adresse www.domain.de/bild.tif

      Nun erhalte ich eine Abmahnung per Anwalt in Höhe von ca. 400,- 200,-für die Rechte, 200,- für den Anwalt. Frag ich mich, wie die auf das Bild gestossen sind, wo es doch in keine HTML-Seite eingebunden ist.

      Geht nicht - außer, der Anwalt errät zufälligerweise Dateipfad und Dateiname.

      dito
      »

      Das Bild habe ich selbstredend sofort gelöscht. Frage nun weiterhin: Ich habe um den Nachweis gebeten, dass dieser Kartenausschnitt wirklich von besagter Internetfirma stammt. Ich selbst kann es ihm nicht ansehen. Zudem habe ich darauf hingewiesen, dass diese Karte nicht Bestandteil meines Internetauftrittes ist.

      War sie auf dem Server für jedermann abrufbar? (rhetorische Frage - fr den Anwalt ja anscheinend schon) =;-o

      Eine Stellungnahme zu Beidem hab ich nicht erhalten. Lediglich per Telefon die Ankündigung einer Einstweiligen Verfügung...;

      Also ganz geheuer ist mir das auch nicht! Andererseits hast Du ja in der Tat einen Verstoß gegen das UrhG begangen. Anschließendes Jammern hilft dann nur noch bedingt ..

      jaja, hier jammert niemand. eigene dummheit tut besonders dann weh, wenn ich mir dadurch wahrlich keinen vorteil=nutzung erschlichen habe. aber die details interessieren mich dann schon. aus rechtlichen und finanziellen gründen. insbesondere auch der eindeutige nachweis sowie die tatsache, dass die datei unverknüpft und uneingebunden auf dem rechner lag. will sagen: nicht jedes foul ist eine rote karte...;

      gruß, hansguck und jammert nicht

      1. ohne frage. da muss wohl jemand ein screenshot gemacht haben. was ja erstmal zu testzwecken nicht tragisch ist, wenn das nicht verwertet wird, gelle?

        wie Du siehst ist es tragisch..

        nein, er hatte die adresse www.domain.de/bild.tif

        Nun erhalte ich eine Abmahnung per Anwalt in Höhe von ca. 400,- 200,-für die Rechte, 200,- für den Anwalt. Frag ich mich, wie die auf das Bild gestossen sind, wo es doch in keine HTML-Seite eingebunden ist.

        Geht nicht - außer, der Anwalt errät zufälligerweise Dateipfad und Dateiname.

        dito
        »

        Das Bild habe ich selbstredend sofort gelöscht. Frage nun weiterhin: Ich habe um den Nachweis gebeten, dass dieser Kartenausschnitt wirklich von besagter Internetfirma stammt.

        Warum?
        Wozu8 diese nutzlose schriftliche Schuldeingeständniss.
        Wenn du vor Gericht gehen willst entferne das Bild und zahle nichts.
        Dass Gericht meldet sich dann schon von ganz alleine.
        Aber warum scheibst Du das du diese Bild hattest?

        Ich selbst kann es ihm nicht ansehen. Zudem habe ich darauf hingewiesen, dass diese Karte nicht Bestandteil meines Internetauftrittes ist.

        Nein?
        Dann kaufe doch ein Bild und schreibe Ihm doch nicht erst noch solchg eine Quatsch.
        Reden ist Silber schweigen ist Gold zumindest wenn man ausversehen eine Sache gemacht hat.

        War sie auf dem Server für jedermann abrufbar? (rhetorische Frage - fr den Anwalt ja anscheinend schon) =;-o

        Eine Stellungnahme zu Beidem hab ich nicht erhalten. Lediglich per Telefon die Ankündigung einer Einstweiligen Verfügung...;

        Soll er doch mal einstweilig verfügen...

        Also ganz geheuer ist mir das auch nicht! Andererseits hast Du ja in der Tat einen Verstoß gegen das UrhG begangen. Anschließendes Jammern hilft dann nur noch bedingt ..

        jaja, hier jammert niemand. eigene dummheit tut besonders dann weh, wenn ich mir dadurch wahrlich keinen vorteil=nutzung erschlichen habe. aber die details interessieren mich dann schon. aus rechtlichen und finanziellen gründen. insbesondere auch der eindeutige nachweis sowie die tatsache, dass die datei unverknüpft und uneingebunden auf dem rechner lag. will sagen: nicht jedes foul ist eine rote karte...;

        gruß, hansguck und jammert nicht

        Dann zahle die 400 EURO und dann ist die Sache vergessen..
        TomIRL

        1. hello,

          wie Du siehst ist es tragisch..

          jap (:-)

          Wozu8 diese nutzlose schriftliche Schuldeingeständniss.
          Wenn du vor Gericht gehen willst entferne das Bild und zahle nichts.
          Dass Gericht meldet sich dann schon von ganz alleine.
          Aber warum scheibst Du das du diese Bild hattest?

          missverständnis: ich habe es getan! gesagt habe ich nichts!

          Ich selbst kann es ihm nicht ansehen. Zudem habe ich darauf hingewiesen, dass diese Karte nicht Bestandteil meines Internetauftrittes ist.

          Nein?
          Dann kaufe doch ein Bild und schreibe Ihm doch nicht erst noch solchg eine Quatsch.
          Reden ist Silber schweigen ist Gold zumindest wenn man ausversehen eine Sache gemacht hat.

          wie gesagt, missverständnis. dieses prinizip ist beherzigt!

          Soll er doch mal einstweilig verfügen...

          na tom meint, das könnnte kostspielig werden und ein vorsorgliche erklärung der unterlassung mit dem hinweis auf die nichtübernahme von kosten sei sinnvoll, um das zu vermeiden. das sehe ich auch so...; natürlich mit dem vermerk "vorsorglich"...

          der nachweis, dass dieses bild wirklich von www.wieheißtderkartendienst.de stammt, fehlt mir ja immer noch...

          dann zahle die 400 EURO und dann ist die Sache vergessen..

          nope - dazu ist mir die rechtslage inclusive nachweis der herkunft sowie der rechtinhaber noch zu unklar...,

          hansguck...;

          ... hat sowieso keine kohle zur zeit und lebt vom soz...

    2. Hello,

      Also Raubkopie.

      Wieso? Wo liegt dort eine Raubkopie vor, wenn ein Dokument ausschnittsweise zum eigenen Gebrauch kopiert wird.

      Also ganz geheuer ist mir das auch nicht! Andererseits hast Du ja in der Tat einen Verstoß gegen das UrhG begangen. Anschließendes Jammern hilft dann nur noch bedingt ..

      Das sehe ich nicht so. Dann wäre jeder Request mit dem Browser ein Verstoß gegen das Urheberrecht.

      Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de

      Tom

      --
      Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
      1. Hello,

        Also Raubkopie.
        Wieso? Wo liegt dort eine Raubkopie vor, wenn ein Dokument ausschnittsweise zum eigenen Gebrauch kopiert wird.

        Wenn diese Nutzung ausgeschlossen ist ja...

        Also ganz geheuer ist mir das auch nicht! Andererseits hast Du ja in der Tat einen Verstoß gegen das UrhG begangen. Anschließendes Jammern hilft dann nur noch bedingt ..

        Das sehe ich nicht so. Dann wäre jeder Request mit dem Browser ein Verstoß gegen das Urheberrecht.

        Nein.
        Warum?

        TomIRl

        1. Hello,

          Also Raubkopie.
          Wieso? Wo liegt dort eine Raubkopie vor, wenn ein Dokument ausschnittsweise zum eigenen Gebrauch kopiert wird.

          Wenn diese Nutzung ausgeschlossen ist ja...

          <cite>
          Es ist - auch nach der Urheberrechtsreform im September 2003 -grundsätzlich zulässig, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes zum privaten Gebrauch herzustellen oder durch Dritte herstellen zu lassen. Das bedeutet, dass Sie aus einem Buch einzelne Artikel herauskopieren dürfen. Unter dem Begriff einzelne versteht die Rechtsprechung bis zu sieben Stück. Bei beruflicher oder gewerblicher Nutzung der Vervielfältigungsstücke liegt jedoch ein Verstoß gegen Urheberrechte vor. Die zulässigerweise hergestellten Kopien dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Auch die Veröffentlichung von Kopien urheberrechtlich geschützter Werke auf einer privaten Homepage im Internet ist gemäß § 53 Abs. 5 UrhG nicht zulässig, egal zu welchem Zweck die Inhalte ins Netz gestellt wurden
          </cite> Quelle:http://www.it-rechtsinfo.de/urheber-06.htm

          Das sehe ich nicht so. Dann wäre jeder Request mit dem Browser ein Verstoß gegen das Urheberrecht.
          Nein. Warum?

          DIE Gegenfrage meinst Du ja wohl nicht ernst, oder? <I>Aber denk dran, Du darfst eine Domain nur sieben Mal besuchen mit verschiedenen PCs, sonst verletzt Du tatsächlich das Urheberrecht.</I>

          Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de

          Tom

          --
          Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
          1. Hallo Tom,

            da es hier um eine konkrete Frage geht, werde ich mich natürlich hüten, eine konkrete Antwort auf die Frage des OP zu geben. Aber Du hast die Antwort auf Deine Frage schon selbst gegeben:

            Also Raubkopie.
            Wieso? Wo liegt dort eine Raubkopie vor, wenn ein Dokument ausschnittsweise zum eigenen Gebrauch kopiert wird.
            Wenn diese Nutzung ausgeschlossen ist ja...

            <cite>
            [...] Auch die Veröffentlichung [...] ist [...] nicht zulässig
            </cite> Quelle:http://www.it-rechtsinfo.de/urheber-06.htm

            Es ist eben nicht nur eine (mehrere) Vervielfältigung(en), Plan -> Datei -> Server, die Zwischenschritte, die von einigen Juristen bereits als (meist zulässige) Vervielfältigung einstufen. Die Datei kann von jedem abgerufen werden, also handelt es sich um eine Veröffentlichung. Wenn ein eingeschränkter Nutzerkreis eingerichtet worden wäre, könnte das eventuell noch anders aussehen, wohl gemerkt könnte, nicht muss!

            Gruß, Thoralf

            --
            Sic Luceat Lux!
            1. Hello Thoralf,

              Du kesnnt mich ja nucn schon und weißt, dass ich die Dinge immer gerne etwas ketzerisch hinterfrage.

              Ich sehe in der bloßen Möglichkeit, einen Aufruf machen zu können, keine Veröffentlichung. Wenn ich jetzt ein Foto von Dir aus dem Internet vergrößert hätte, und hänge das bei mir in meinem privaten Büro an die Wand, gilt das dann als veröffentlicht? In diesem Büro hat niemand Fremdes estwas zu suchen, auch wenn mal die Tür offensteht.

              Wenn ich das Foto von Dir aus dem Internet nun aber achtmal vergrößere und an meine Wand hänge, dann habe ich doch schon mehr Kopien gemacht, als es das Urheberrecht zulässt, oder gelten Vergrößerungen nicht als Kopie? Steckt ja auch irgendwie "Bearbeitung" drin.

              Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de

              Tom

              --
              Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
              1. Hallo Tom,

                Du kesnnt mich ja nucn schon und weißt, dass ich die Dinge immer gerne etwas ketzerisch hinterfrage.

                Weswegen ich auch keine Angst hatte, arrogant rüberzukommen und so geantwortet habe.

                Ich sehe in der bloßen Möglichkeit, einen Aufruf machen zu können, keine Veröffentlichung.

                Doch, denn ohne weitere Zugangskontrolle ist der Abruf der Datei ohne weitere Kontrollmöglichkeit von einer unbestimmten Anzahl von Personen möglich. Darin liegt das Problem.

                Wenn ich jetzt ein Foto von Dir aus dem Internet vergrößert hätte, und hänge das bei mir in meinem privaten Büro an die Wand, gilt das dann als veröffentlicht? In diesem Büro hat niemand Fremdes estwas zu suchen, auch wenn mal die Tür offensteht.

                Auch wenn mir das doch zu denken geben würde und ich mal das Persönlichkeitsrecht und KUG außen vor lasse, ist das urheberrechtlich unbedenklich, denn wohl eine private Nutzung. Hängst Du mich aber außen ans Fenster oder unten an die Haustür, wo sich alle Passanten vor mir in Ehrfurch niederwerfen, so ist das dann wohl eine Veröffentlichung.

                Wenn ich das Foto von Dir aus dem Internet nun aber achtmal vergrößere und an meine Wand hänge, dann habe ich doch schon mehr Kopien gemacht, als es das Urheberrecht zulässt, oder gelten Vergrößerungen nicht als Kopie? Steckt ja auch irgendwie "Bearbeitung" drin.

                Das Gesetz nennt keine Zahl, die magische 7 entstammt einem uralten BGH-Urteil zu Fax-Vervielfältigungen. M.E. ist demnach auch das noch eine private Vervielfältigung.

                Einige Nachsätze dazu sind wohl noch nötig. Ich persönlich habe eine etwas anderes Verhältnis zum Urheberrecht, da ich denke, es wird heute zu einem sehr großen Teil nur noch missbräuchlich verwendet. Zum historischen Zweck des Schutzes des Kunstschaffenden vor dem Verleger/Verwerter dient es immer weniger. Auch die Frage der privaten Nutzung wird mehr und mehr zur Farce, was wir mMn auch der wüsten Tauschbörserei zu verdanken haben. Es findet in dem Bereich ein Gesinnungswechsel statt, ob der so gut ist, sei dahingestellt. Dazu kommt, dass das aktuelle Urheberrecht mE mit der digitalen Welt noch immer völlig überfordert ist, weil eben zwei völlig verschiedene Herangehensweisen aufeinander treffen. Aber eine wissenschaftliche Auseinandersetzung damit bietet wohl genug Stoff für eine Dissertation. ;)

                Gruss, Thoralf

                --
                Sic Luceat Lux!
      2. Hi,

        Also Raubkopie.
        Wieso? Wo liegt dort eine Raubkopie vor, wenn ein Dokument ausschnittsweise zum eigenen Gebrauch kopiert wird.

        Es lag aber frei zugänglich für jedermann auf einem Webserver (auch wenn die URL des Bildes nirgendwo angegeben war, wer die URL kennt, kann zugreifen) - das ist NICHT eigener Gebrauch.

        Das sehe ich nicht so. Dann wäre jeder Request mit dem Browser ein Verstoß gegen das Urheberrecht.

        Wieso das? Wenn ich eines meiner Photos auf meinem Webspace zum Abruf freigebe, warum sollte es dann ein Verstoß sein, wenn jemand diesen Abruf tätigt?

        Bei dem Kartenausschnitt geht es ja um etwas ganz anderes, nämlich darum, daß jemand, der weder Verwertungs- noch Urheberrechte an dem Bild hatte, das Bild veröffentlicht hat.

        cu,
        Andreas

        --
        MudGuard? Siehe http://www.mud-guard.de/
        1. Hello,

          Bei dem Kartenausschnitt geht es ja um etwas ganz anderes, nämlich darum, daß jemand, der weder Verwertungs- noch Urheberrechte an dem Bild hatte, das Bild veröffentlicht hat.

          Das Gesetz spricht hier von "zum Download anbieten". Das bloße Vorhandensein einer Datei auf einem Server kann aber nicht als Angebot aufgefasst werden. Schließlich musste für den Zugriff eine Kombination erraten werden, die zugegeben, der Qualität eines ganz billigen Zahlenschlosses gleicht.

          Mich würde viel mehr interessieren, um was für einen Webserver (Typ) es sich handelt und ob es sich ggf. um eine Domain bei einem Hoster handelt. Dann könnte auch Gewahrsamsbruch vorliegen.

          Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de

          Tom

          --
          Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
          1. Hallo,

            Das Gesetz spricht hier von "zum Download anbieten". Das bloße Vorhandensein einer Datei auf einem Server kann aber nicht als Angebot aufgefasst werden. Schließlich musste für den Zugriff eine Kombination erraten werden, die zugegeben, der Qualität eines ganz billigen Zahlenschlosses gleicht.

            wo spricht das Gesetz vom Download?

            Mich würde viel mehr interessieren, um was für einen Webserver (Typ) es sich handelt und ob es sich ggf. um eine Domain bei einem Hoster handelt. Dann könnte auch Gewahrsamsbruch vorliegen.

            Nein, der Gewahrsamsbegriff hat mit Immaterialgüterrechten nichts zu tun. ;) Gewahrsamsbruch wäre es, wenn die den Server oder die Platte rausgeschleppt hätten. ;) Da ist Gewahrsamsinhaber aber der Serverbetreiber. *bg*

            Regengrüße, Thoralf

            --
            Sic Luceat Lux!
          2. hey,

            also die datei lag auf

            www.meinedomain.de/bildname.tif (oder lass es gif oder jpg sein).

            Mich würde viel mehr interessieren, um was für einen Webserver (Typ) es sich handelt und ob es sich ggf. um eine Domain bei einem Hoster handelt. Dann könnte auch Gewahrsamsbruch vorliegen.

            gehostet wird domain von strato.

            gruß aus ichsagsjetztmalnicht,

            hansguck

        2. Bei dem Kartenausschnitt geht es ja um etwas ganz anderes, nämlich darum, daß jemand, der weder Verwertungs- noch Urheberrechte an dem Bild hatte, das Bild veröffentlicht hat.

          Als Nicht-Jurist, der nur nach Menschenverstand urteilt, würde ich sagen, die einzige Frage hier ist doch: Hat man das Bild wirklich veröffentlicht, wenn es unverlinkt (und auch sonst nicht beworben) auf einem Server liegt? Wenn man diese Frage mit ja beantwortet, ist es nach meinem Empfinden ein "ganz normaler" Urheberrechtsverstoß.

          Man könnte auch folgendes Beispiel betrachten: wenn Du auf Deinem Windows PC aus Versehen einen Ordner für die ganze Welt freigegeben hast, sind dann auch alle (im Prinzip frei erreichbaren) Daten des Ordners "veröffentlicht" und wäre das genauso ein Urheberrechtsverstoß? (Nach meinem Laienempfinden doch eher weniger?)

          Grüße, Alex.

          1. hello

            Als Nicht-Jurist, der nur nach Menschenverstand urteilt, würde ich sagen, die einzige Frage hier ist doch: Hat man das Bild wirklich veröffentlicht, wenn es unverlinkt (und auch sonst nicht beworben) auf einem Server liegt?

            diese frage kann mein gesunder menschenverstand so und so beantworten. beides hat was für sich. frage für micht ist hier die rechtslage incl. auch des ausmaßes der schädigung.

            hansguck

          2. Hi,

            Bei dem Kartenausschnitt geht es ja um etwas ganz anderes, nämlich darum, daß jemand, der weder Verwertungs- noch Urheberrechte an dem Bild hatte, das Bild veröffentlicht hat.
            Als Nicht-Jurist, der nur nach Menschenverstand urteilt, würde ich sagen, die einzige Frage hier ist doch: Hat man das Bild wirklich veröffentlicht,

            wenn es unverlinkt (und auch sonst nicht beworben) auf einem Server liegt? Wenn man diese Frage mit ja beantwortet, ist es nach meinem Empfinden ein "ganz normaler" Urheberrechtsverstoß.

            Wie bereits gesagt - die URL kann auf vielfältige Weise veröffentlicht werden, ohne daß dies "offensichtlich" ist - indem ich sie jedem aufsage, der mich anruft z.B.

            m.E. (IANAL) ist die Veröffentlichung gegeben. Anders wäre es, wenn außer der URL noch Username/Paßwort erforderlich wären.

            Man könnte auch folgendes Beispiel betrachten: wenn Du auf Deinem Windows PC aus Versehen einen Ordner für die ganze Welt freigegeben hast, sind dann auch alle (im Prinzip frei erreichbaren) Daten des Ordners "veröffentlicht" und wäre das genauso ein Urheberrechtsverstoß? (Nach meinem Laienempfinden doch eher weniger?)

            Ob es ein Urheberrechtsverstoß wäre oder nicht, ist ganz entscheidend vom Inhalt des Ordners abhängig. Wenn sich darin nur selbsterstellte Inhalte befinden, deren Verwertungsrechte bei mir liegen, kann ich die freigeben soviel ich will, ohne gegen das Urheberrecht zu verstoßen.

            cu,
            Andreas

            --
            MudGuard? Siehe http://www.Mud-Guard.de/
            1. Wie bereits gesagt - die URL kann auf vielfältige Weise veröffentlicht werden, ohne daß dies "offensichtlich" ist - indem ich sie jedem aufsage, der mich anruft z.B.

              In diesem Fall müsste man dann aber auch nachweisen können, dass Du sowas tust. Sonst stünde ja jeder Mensch unter Generalverdacht, weil jeder einem anderen irgendwas urheberrechtlich geschütztes zuschicken könnte (denn ob ich nur die URL aufsage oder das Bild per Email verschicke oder URL/Username/Passwort durchsage kommt sich doch gleich)...

              m.E. (IANAL) ist die Veröffentlichung gegeben. Anders wäre es, wenn außer der URL noch Username/Paßwort erforderlich wären.

              Da würde mich dann aber interessieren: wie komplex müssen Username und Password sein, damit sie als Schutz gelten. Irgendwo muss da ja auch eine Grenze sein.

              Ob es ein Urheberrechtsverstoß wäre oder nicht, ist ganz entscheidend vom Inhalt des Ordners abhängig. Wenn sich darin nur selbsterstellte Inhalte befinden, deren Verwertungsrechte bei mir liegen, kann ich die freigeben soviel ich will, ohne gegen das Urheberrecht zu verstoßen.

              Ich nahm (ohne es zu schreiben) an, dass Du lokale Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken auf Deiner Platte hast (was ja, wenn sich nicht veröffentlicht werden, auch legal sein kann).

              Grüße, Alex.

              1. Hi,

                In diesem Fall müsste man dann aber auch nachweisen können, dass Du sowas tust. Sonst stünde ja jeder Mensch unter Generalverdacht, weil jeder einem anderen irgendwas urheberrechtlich geschütztes zuschicken könnte (denn ob ich nur die URL aufsage oder das Bild per Email verschicke oder URL/Username/Passwort durchsage kommt sich doch gleich)...

                Wenn Du einem Verwandten/persönlichen Freund ein Bild schickst, ist das ja auch legal.

                ungeschützer Server = Zugriff auch für Unbekannte

                Alleine das Angebot/Schaffung der Möglichkeit ist strafbar.

                Ich nahm (ohne es zu schreiben) an, dass Du lokale Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken auf Deiner Platte hast (was ja, wenn sich nicht veröffentlicht werden, auch legal sein kann).

                Absolut (siehe auch Link zur "Rechtsabteilung" meiner FAQ zum Thema "Digitales Video" http://d-vhs.vampirehost.de/#Rechtslage).

                Gruß, Cybaer

            2. Hi,

              dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. ;-)

              Gruß, Cybaer

  3. Hello,

    wenn die Sachlage so ist, wie Du sie beschreibst, dann würde ich eine Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten. Von irgendjemand muss der Abmahner ja die Info haben. Er ist wahrscheinlich zwar nicht bei Dir eingebrochen, hat aber doch Material, was Du dort in Besitz hattest, gestohlen. Datendiebstahl ist eine Straftat, aber wenn ich mich recht erinnere, kein Offizialdelikt.

    Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de

    Tom

    --
    Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
    1. hey tom

      wenn die Sachlage so ist, wie Du sie beschreibst, dann würde ich eine Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten. Von irgendjemand muss der Abmahner ja die Info haben. Er ist wahrscheinlich zwar nicht bei Dir eingebrochen, hat aber doch Material, was Du dort in Besitz hattest, gestohlen. Datendiebstahl ist eine Straftat, aber wenn ich mich recht erinnere, kein Offizialdelikt.

      na ich denk da wie mud-guard:

      "Die werden schlicht und einfach bei vielen Domains ausprobiert haben, ob es dort ein /stadtplan.gif, /stadtplan.png, /karte.gif usw. gibt.
      Bei Treffern haben sie dann genauer hingeguckt..."

      und die datei www.domain.de/bild.gif gibt es ja. das ist ja kein verbrechen, die zu finden auf einem server, oder?

      Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de

      Tom

    2. Hallo Tom,

      also Entschuldige bitte, aber das ist ja wohl nicht dein Ernst. Das Abrufen einer öffentlich zugänglichen Datei von einem Webserver über HTTP soll Diebstahl sein, nur weil kein Link darauf verweist ?
      Wenn Du deswegen Anzeige erstattest machst Du Dich ziemlich lächerlich.

      Gruss

      Marko

  4. Hallo,

    Eine Stellungnahme zu Beidem hab ich nicht erhalten. Lediglich per Telefon die Ankündigung einer Einstweiligen Verfügung...;

    Nunja, die Gefahr einer einstweilige Verfügung (und die geht ins Geld!) kannst du abwenden indem du eine Unterlassungserklärung abgibst (Mit dem Hinweis, dass du keine Kosten übernimmst).

    Und: Du musst dich NICHT selbst belasten! Also schreibe da ja nicht rein, dass du die Datei gelöscht hast oder dass du irgendeine Rechstbeugung begangen hast.

    Dann sind die Anderen am Zug.

    Gruss, Erwin

    --
    SELFforum - Das Tor zur Welt!
    Theoretiker: Wie kommt das Kupfer in die Leitung?
    Praktiker: Wie kommt der Strom in die Leitung?
    1. hey erwin,

      Nunja, die Gefahr einer einstweilige Verfügung (und die geht ins Geld!) kannst du abwenden indem du eine Unterlassungserklärung abgibst (Mit dem Hinweis, dass du keine Kosten übernimmst).

      danke für den tipp!!!

      Und: Du musst dich NICHT selbst belasten! Also schreibe da ja nicht rein, dass du die Datei gelöscht hast oder dass du irgendeine Rechstbeugung begangen hast.

      Dann sind die Anderen am Zug.

      und nochmal!

      gruß, hansguck

  5. Hi!

    Hast Du mal in Deinen Logfiles geguckt wie der Request auf das Bild aussah? Vielleicht wurde ja ein Referrer mitgeschickt, oder ein besondere User-Agnent, oder man sieht das ein paar Varianten durchprobiert wurden...

    Naja, prinzipiell ist das vermutlich Pech sowas, in den meisten Fällen kann man sich nicht gegen wehren und muss zahlen. Sonst musst Du einen Anwalt fragen, wenn Du glaubst dass da was nicht rechtens ist.

    Wenn Du z.B. in den Logs siehst dass da irgendein Bot gezielt nach sowas  sucht, dann könnte es sein dass an was dagegen machen kann weil sowas AFAIK nicht erlaubt ist. Aber wenn jemand schon sowas macht, dann wird er vermutlich nicht so doof sein dass man das so ohne weiteres in den Logs nachvollziehen kann, aber guck mal nach. Sonst such mal nach dem Dateinamen oder "Stadtplan + "Abmahnung" bei google...

    Grüße
    Andreas

  6. Hi,

    Dummerweise, weil dieses Bild dort wahrlich nutzlos lag, weil es in keine! Seite eingebunden war!

    wenn Du Pech hast, ist das irrelevant.

    Ich hatte dies früher mal geplant und es in diesem Zuge auf den Server gespielt aber wahrlich nicht genutzt. Die wahre Herkunft des Bildes ist mir, so meine ich, z.Z. nicht erinnerlich...

    Hat's Dir jemand hochgeladen?

    Das Bild habe ich selbstredend sofort gelöscht.

    Gut.

    Frage nun weiterhin: Ich habe um den Nachweis gebeten, dass dieser Kartenausschnitt wirklich von besagter Internetfirma stammt. Ich selbst kann es ihm nicht ansehen. Zudem habe ich darauf hingewiesen, dass diese Karte nicht Bestandteil meines Internetauftrittes ist.

    Besser waere es natuerlich gewesen, alles abzustreiten.

    Viel Glueck.

    Gruss,
    Lude

    1. hey lude,

      dank der antwort...

      Besser waere es natuerlich gewesen, alles abzustreiten.

      diese option, so dachte ich, habe ich noch nicht gezogen. ich habe vorerst den ist-zustand beschrieben und zu allem weiteren keine stellung bezogen, da ich davon ausgehe, dass mir plausibel gemacht werden muss, dass diese firma wirklich über besagte rechte verfügt bzw. dieser kartenausschnitt von besagter firma/internetauftritt stammt. ich sehe da nur einen stadtplanausschnitt. der sieht für mich aus wie einer von vielen. könnte ja auch ausm falk-plan gescannt sein, oder sonstwo. ich weiß, die sehen vermutlich alle anders aus, aber wer sagt mir, dass es bei den vielen karten nicht auch gleiche gibt. die haben das ja vielleicht nicht selbst kartografiert, sondern ihre rechte ebenfalls irgendwo erworben. weiß ich halt nicht. und wenn sie es nicht exklusiv habe, könnte ich auch die rechte eines anderen verlages o.ä. verletzt haben...???

      dank, hansgucki

      1. Hoi

        Besser waere es natuerlich gewesen, alles abzustreiten.

        diese option, so dachte ich, habe ich noch nicht gezogen.

        Naja, aber mit der "Rückfrage" ob denn die überhaupt die Rechte etc. usw. vorhanden seien, liegt ja der Rückschluss schon sehr nahe, dass Du dir durchaus über das Bild und die Problematik bewusst bist!

        Wenn Du das Bild nicht gehabt hättest, nicht auf dem Server liegen gehabt hättest - dann würds Dich wohl auch kaum interessieren wer nun wirklich die Rechte daran hat und Abmahn-berechtigt ist ;-)

        kaepten

        1. ahoi,

          Naja, aber mit der "Rückfrage" ob denn die überhaupt die Rechte etc. usw. vorhanden seien, liegt ja der Rückschluss schon sehr nahe, dass Du dir durchaus über das Bild und die Problematik bewusst bist!

          Wenn Du das Bild nicht gehabt hättest, nicht auf dem Server liegen gehabt hättest - dann würds Dich wohl auch kaum interessieren wer nun wirklich die Rechte daran hat und Abmahn-berechtigt ist ;-)

          jap, aber das lässt sich vermutlich ja nicht abstreiten, wenn sie es korrekt bezeugen können. andersherum, wenn nicht, dann reicht meine nachfrage sicherlich nicht als beweis für einen angenommenen sachverhalt aus, so denk ich, kaepten

          ahoin, hansguck