Thoralf Knuth: Abmahnung - Datei auf Server unverlinkt - Rechtenachweis

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Hallo Tom,

Du kesnnt mich ja nucn schon und weißt, dass ich die Dinge immer gerne etwas ketzerisch hinterfrage.

Weswegen ich auch keine Angst hatte, arrogant rüberzukommen und so geantwortet habe.

Ich sehe in der bloßen Möglichkeit, einen Aufruf machen zu können, keine Veröffentlichung.

Doch, denn ohne weitere Zugangskontrolle ist der Abruf der Datei ohne weitere Kontrollmöglichkeit von einer unbestimmten Anzahl von Personen möglich. Darin liegt das Problem.

Wenn ich jetzt ein Foto von Dir aus dem Internet vergrößert hätte, und hänge das bei mir in meinem privaten Büro an die Wand, gilt das dann als veröffentlicht? In diesem Büro hat niemand Fremdes estwas zu suchen, auch wenn mal die Tür offensteht.

Auch wenn mir das doch zu denken geben würde und ich mal das Persönlichkeitsrecht und KUG außen vor lasse, ist das urheberrechtlich unbedenklich, denn wohl eine private Nutzung. Hängst Du mich aber außen ans Fenster oder unten an die Haustür, wo sich alle Passanten vor mir in Ehrfurch niederwerfen, so ist das dann wohl eine Veröffentlichung.

Wenn ich das Foto von Dir aus dem Internet nun aber achtmal vergrößere und an meine Wand hänge, dann habe ich doch schon mehr Kopien gemacht, als es das Urheberrecht zulässt, oder gelten Vergrößerungen nicht als Kopie? Steckt ja auch irgendwie "Bearbeitung" drin.

Das Gesetz nennt keine Zahl, die magische 7 entstammt einem uralten BGH-Urteil zu Fax-Vervielfältigungen. M.E. ist demnach auch das noch eine private Vervielfältigung.

Einige Nachsätze dazu sind wohl noch nötig. Ich persönlich habe eine etwas anderes Verhältnis zum Urheberrecht, da ich denke, es wird heute zu einem sehr großen Teil nur noch missbräuchlich verwendet. Zum historischen Zweck des Schutzes des Kunstschaffenden vor dem Verleger/Verwerter dient es immer weniger. Auch die Frage der privaten Nutzung wird mehr und mehr zur Farce, was wir mMn auch der wüsten Tauschbörserei zu verdanken haben. Es findet in dem Bereich ein Gesinnungswechsel statt, ob der so gut ist, sei dahingestellt. Dazu kommt, dass das aktuelle Urheberrecht mE mit der digitalen Welt noch immer völlig überfordert ist, weil eben zwei völlig verschiedene Herangehensweisen aufeinander treffen. Aber eine wissenschaftliche Auseinandersetzung damit bietet wohl genug Stoff für eine Dissertation. ;)

Gruss, Thoralf

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Sic Luceat Lux!