Hello,
Also Raubkopie.
Wieso? Wo liegt dort eine Raubkopie vor, wenn ein Dokument ausschnittsweise zum eigenen Gebrauch kopiert wird.Wenn diese Nutzung ausgeschlossen ist ja...
<cite>
Es ist - auch nach der Urheberrechtsreform im September 2003 -grundsätzlich zulässig, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes zum privaten Gebrauch herzustellen oder durch Dritte herstellen zu lassen. Das bedeutet, dass Sie aus einem Buch einzelne Artikel herauskopieren dürfen. Unter dem Begriff einzelne versteht die Rechtsprechung bis zu sieben Stück. Bei beruflicher oder gewerblicher Nutzung der Vervielfältigungsstücke liegt jedoch ein Verstoß gegen Urheberrechte vor. Die zulässigerweise hergestellten Kopien dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Auch die Veröffentlichung von Kopien urheberrechtlich geschützter Werke auf einer privaten Homepage im Internet ist gemäß § 53 Abs. 5 UrhG nicht zulässig, egal zu welchem Zweck die Inhalte ins Netz gestellt wurden
</cite> Quelle:http://www.it-rechtsinfo.de/urheber-06.htm
Das sehe ich nicht so. Dann wäre jeder Request mit dem Browser ein Verstoß gegen das Urheberrecht.
Nein. Warum?
DIE Gegenfrage meinst Du ja wohl nicht ernst, oder? <I>Aber denk dran, Du darfst eine Domain nur sieben Mal besuchen mit verschiedenen PCs, sonst verletzt Du tatsächlich das Urheberrecht.</I>
Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de
Tom
Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen