MatzeA: Bei einer Ordnungwiedrigkeit gebitz und nun??

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Servus,

also folgendes.
Als Digicam Benutzer blitzt man ja so einiges.
Da kommen auch mal lustische Sachen ans Tageslicht wie z.B. das Strullen an Hauswände usw. usw.

Nun folgendes Beispiel: Durch Zufall habe ich mal jemanden Fotografiert, der dummerweise falsch in die einbahnstrasse gefahren ist.

Nehmen wir an ich veröffentliche das Photo mache jedoch das Nummernschild unkenntlich.
Inwiefern kann das Rechtlich nun zu einem Verfahren kommen, sodass man das Orginalphoto als Beweis vorlegen muss.

Im Klartext: Mein Boss hat müll gebaut und wir (ich) machen uns nen Gag und veröffentlichen das im Internet.

Müsste nun im Falle, dass ein Ordnunghüter darauf aufmerksam geworden ist, ich eventuell per Richterlichen Beschluss meine "negative" raus rücken?

Gruss Matze

Ps. Ich hoffe Ihr habt verstanden ws ich meine.