Servus,
Dann können sie dir auch nix...
Falsch:
In einem extremfall könnte die Staatanwalt den gesicherten PC dem LKA oder BKA übergeben, um dort wiederum Daten auf der Festplatte wieder herzustellen.
Und glaube mir, die haben extrem gute Tools hierfür.Gruss Matze
Da magst du recht haben, in schwerwiegenden Strafsachen ist das sicherlich vorstellbar.
Bei einem Verkehrsdelikt wie in deinem Fall wird sich sowas jedoch kaum lohnen...