Hi,
Müsste nun im Falle, dass ein Ordnunghüter darauf aufmerksam geworden ist, ich eventuell per Richterlichen Beschluss meine "negative" raus rücken?
Beweise zurückzuhalten wäre strafbar. Streng genommen wärst Du eher verpflichtet, das Bild von Dir aus dem Rechtssystem zur Verfügung zu stellen.
wenn es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, also um keine Straftat, ist Deine Aussage anfechtbar.
Gruss,
Lude
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"In Hamburg ist bald Wahl."