dbenzhuser: Bei einer Ordnungwiedrigkeit gebitz und nun??

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N'Obend

Beweise zurückzuhalten wäre strafbar. Streng genommen wärst Du eher verpflichtet, das Bild von Dir aus dem Rechtssystem zur Verfügung zu stellen.

Wenn du denn das unbearbeitete dann noch hast *pfeif*

Außderdem wird sich bei so was wohl kaum jemand groß bemühen.
Denke also schon, dass man so was zeigen könnte.

Tschö,
dbenzhuser