Moin!
In Deutschland müssen im Regelfall nicht einmal Straftaten angezeigt werden.
Bei einer Ordnungswidrigkeit wird das also erst recht niemand verlangen (können).
Was dein spezielles Problem angeht:
Wer weiß, wer das Original gemacht hat?
Wer weiß, ob du das Original noch hast?
Wer weiß, ob das Vergehen nicht längst verjährt ist?
Wer weiß, ob der Fahrer nicht ein Verwandter von dir ist?
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Gruß
Der Hans