MatzeA: Bei einer Ordnungwiedrigkeit gebitz und nun??

Servus,

also folgendes.
Als Digicam Benutzer blitzt man ja so einiges.
Da kommen auch mal lustische Sachen ans Tageslicht wie z.B. das Strullen an Hauswände usw. usw.

Nun folgendes Beispiel: Durch Zufall habe ich mal jemanden Fotografiert, der dummerweise falsch in die einbahnstrasse gefahren ist.

Nehmen wir an ich veröffentliche das Photo mache jedoch das Nummernschild unkenntlich.
Inwiefern kann das Rechtlich nun zu einem Verfahren kommen, sodass man das Orginalphoto als Beweis vorlegen muss.

Im Klartext: Mein Boss hat müll gebaut und wir (ich) machen uns nen Gag und veröffentlichen das im Internet.

Müsste nun im Falle, dass ein Ordnunghüter darauf aufmerksam geworden ist, ich eventuell per Richterlichen Beschluss meine "negative" raus rücken?

Gruss Matze

Ps. Ich hoffe Ihr habt verstanden ws ich meine.

  1. Müsste nun im Falle, dass ein Ordnunghüter darauf aufmerksam geworden ist, ich eventuell per Richterlichen Beschluss meine "negative" raus rücken?

    Das wirst du sehen wenn es soweit ist!

  2. Hi,

    Müsste nun im Falle, dass ein Ordnunghüter darauf aufmerksam geworden ist, ich eventuell per Richterlichen Beschluss meine "negative" raus rücken?

    Beweise zurückzuhalten wäre strafbar. Streng genommen wärst Du eher verpflichtet, das Bild von Dir aus dem Rechtssystem zur Verfügung zu stellen.

    Cheatah

    --
    X-Will-Answer-Email: No
    X-Please-Search-Archive-First: Absolutely Yes
    1. Servus,

      Beweise zurückzuhalten wäre strafbar. Streng genommen wärst Du eher verpflichtet, das Bild von Dir aus dem Rechtssystem zur Verfügung zu stellen.

      Sowas habe ich schon fast vermutet.
      Kann man also keine peinlichen Sachen mehr ablichten, de doch etwas an der legalität vorbei gehen.....

      Gruss Matze

      1. N'Obend

        Beweise zurückzuhalten wäre strafbar. Streng genommen wärst Du eher verpflichtet, das Bild von Dir aus dem Rechtssystem zur Verfügung zu stellen.

        Wenn du denn das unbearbeitete dann noch hast *pfeif*

        Außderdem wird sich bei so was wohl kaum jemand groß bemühen.
        Denke also schon, dass man so was zeigen könnte.

        Tschö,
        dbenzhuser

      2. Hi!

        Wenn sie dich fragen, ob du das Original noch hast, sagst du einfach du hättest es gelöscht, verloren, etc.
        Dann können sie dir auch nix...

        Gruß,
        Mirko

        1. Servus,

          Dann können sie dir auch nix...

          Falsch:
          In einem extremfall könnte die Staatanwalt den gesicherten PC dem LKA oder BKA übergeben, um dort wiederum Daten auf der Festplatte wieder herzustellen.
          Und glaube mir, die haben extrem gute Tools hierfür.

          Gruss Matze

          1. Servus,

            Dann können sie dir auch nix...

            Falsch:
            In einem extremfall könnte die Staatanwalt den gesicherten PC dem LKA oder BKA übergeben, um dort wiederum Daten auf der Festplatte wieder herzustellen.
            Und glaube mir, die haben extrem gute Tools hierfür.

            Gruss Matze

            Da magst du recht haben, in schwerwiegenden Strafsachen ist das sicherlich vorstellbar.
            Bei einem Verkehrsdelikt wie in deinem Fall wird sich sowas jedoch kaum lohnen...

          2. Hallo,

            In einem extremfall könnte die Staatanwalt den gesicherten PC dem LKA oder BKA übergeben, um dort wiederum Daten auf der Festplatte wieder herzustellen.
            Und glaube mir, die haben extrem gute Tools hierfür.

            Was sollte denen bitte das beste Tool nützen, wenn die Daten überschrieben sind? Eine Datei einfach nur zu löschen und sie (falls sie nicht überschrieben wurde) wiederherzustellen ist ja echt keine Kunst.
            Wenn aber auf eben den physischen Stellen der Platte wo die Datei residierte neue Daten gespeichert wurden, dann ist eine Rekonstruktion nur noch durch Aus- und Auseinanderbau der Festplatte und sorgfältige Analyse derselben möglich.

            Theoretisch soll es wohl möglich sein eine Datei sogar nach siebenmaligem Überschreiben oder so zu rekonstruieren. Aber wenn ich mich recht erinnere, dann hat die c't mal auf einer neuen Platte eine Datei abgespeichert, die Datei einmal überschrieben und die Platte dann an diverse Datenrettungsfirmen (also pro Firma eine eigene Platte versteht sich) weitergegeben. Es war keine der Firmen in der Lage die Datei wiederherzustellen...

            Viele Grüße,

            Stefan

            --
            Lass dir das Tanzen NICHT verbieten
            http://tanzverbot.de
            1. Servus,

              und Du überschreibst jede Datei mehrmals, die eventuell rechtlich nicht ganz 100% ig korrekten inhalt hat?

              Gruss Matze

              Ps. viel Spass beim überschreiben.

              1. Hallo,

                und Du überschreibst jede Datei mehrmals, die eventuell rechtlich nicht ganz 100% ig korrekten inhalt hat?

                Ne, ich bin ja auch kein Verbrecher. Aber wenn ich mich zum Kriminellen umschulen lassen würde, dann würde ich mit der gezielten Datenvernichtung gleich beginnen, um fortan alle Spuren meines kriminellen Tuns zu verwischen.

                Aber mal schauen, noch ist es net so weit, dass ich kriminell werde. Aber was nicht ist kann ja noch werden.

                Viele Grüße,

                Stefan

                --
                Lass dir das Tanzen NICHT verbieten
                http://tanzverbot.de
      3. Moin!

        In Deutschland müssen im Regelfall nicht einmal Straftaten angezeigt werden.
        Bei einer Ordnungswidrigkeit wird das also erst recht niemand verlangen (können).

        Was dein spezielles Problem angeht:
        Wer weiß, wer das Original gemacht hat?
        Wer weiß, ob du das Original noch hast?
        Wer weiß, ob das Vergehen nicht längst verjährt ist?
        Wer weiß, ob der Fahrer nicht ein Verwandter von dir ist?
        ...
        ...

        Gruß

        Der Hans

        --

        wieder online: http://www.discofoxtanzen.de
    2. N'Abend,

      Beweise zurückzuhalten wäre strafbar. Streng genommen wärst Du eher verpflichtet, das Bild von Dir aus dem Rechtssystem zur Verfügung zu stellen.

      Quark: http://dejure.org/gesetze/StGB/138.html so schlimm ist das Denunziantentum in D noch nicht. Wenn die Ordnungshüter das Bild sehen, ist die Verjährungsfrist wahrscheinlich schon abgelaufen. Wenn das jemand zum Anlaß nähme (was ich nicht glaube, die haben besseres zu tun), dann würde ein normales Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Ob die Behörde dann den Ehrgeiz hat, ohne Kennzeichen weiter zu ermitteln, wage ich schon zu bezweifeln. Ob dann das Gericht Beweisbeschluss erhebt, um die Daten von Dir zu bekommen oder Du als Zeuge geladen wirst, ist noch eine weitere Frage. ;) Kann man den Chef auf dem Bild erkennen, oder wissen nur alle, wer bei Euch so ein Auto fährt? ;)

      Wenn Digitalkamera, dann würd ich sowieso voller Stolz verkünden, was Ihr doch da für eine tolle Collage/Montage hinbekommen habt. *bg*

      Gruss, Thoralf

      --
      Sic Luceat Lux!
      1. Hallo,

        Deine Ausführungen enden aber alle damit, das es eh fast unmöglich, zu teuer, zu lang her und uninteresant wäre, diesem Fall nach zu gehen. Was aber in keinem Zusammenhang zur Rechtlage (die ich freilich auch nicht kenne) steht.

        Aber nehmen wir ein extremes Beispiel. Wenn ich ein Foto eines von mir fotografierten Mordfalles ins Netz stelle (was freilich keine Ordnungswidrigkeit mehr wäre, aber darum gehts ja im Gedankengang nicht), dann gehe ich doch stark davon aus, das dies zumindest als Indiz (nicht juristisch jetzt gebraucht) genutzt werden würde. (werden würde? Hilfe....)

        Chräcker

    3. Hi,

      Müsste nun im Falle, dass ein Ordnunghüter darauf aufmerksam geworden ist, ich eventuell per Richterlichen Beschluss meine "negative" raus rücken?

      Beweise zurückzuhalten wäre strafbar. Streng genommen wärst Du eher verpflichtet, das Bild von Dir aus dem Rechtssystem zur Verfügung zu stellen.

      wenn es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, also um keine Straftat, ist Deine Aussage anfechtbar.

      Gruss,
      Lude

      ---
      "In Hamburg ist bald Wahl."

  3. Servus,

    also folgendes.
    Als Digicam Benutzer blitzt man ja so einiges.
    Da kommen auch mal lustische Sachen ans Tageslicht wie z.B. das Strullen an Hauswände usw. usw.

    Da habch doch was für deine Sammlung
    http://home.vr-web.de/rolfrost/pisser.jpg

    Erwin ;-)

    Aber sach ja keinem dass die da unten Kumpels von mir sind, man waren die dicht an dem Abend...

    --
    SELFforum - Das Tor zur Welt!
    Theoretiker: Wie kommt das Kupfer in die Leitung?
    Praktiker: Wie kommt der Strom in die Leitung?
  4. Hi,

    galten Digitalfotos bis lang wegen der relativ einfachen Fälschbarkeit leider nicht als Beweis?

    Kannst du nicht auch den Ordnungshütern sagen, das Foto war gestellt?

    E7

  5. ganz einfach.. du löschst das Original (oder behauptest das zumindest...) - und schon gibts keine Chance mehr die Nummer herauszubekommen!

    1. Servus,

      siehe 1. </faq/>
      2. [pref:t=69781&m=401794]

      Gruss Matze

      1. Hi,

        siehe 1. </faq/>

        ich habe neulich zu meiner Frau gesagt, dass wenn der 'MatzeA' irgendwann mal die FAQs bemuehen sollte, dass ich dann den Fernseher aus dem Fenster werfen werde. - Seitdem haelt sie mich fuer  verstoert und ich konzentriere mich wieder mehr auf den Hund.

        Gruss,
        Lude

        1. Servus,

          verzeih mir Lude. Jetzt kannst du nicht mehr GZSZ oder Verbotene Liebe sowie diverse anderer Sendunge sehen.
          Welch tragischer Verlust :-))
          Aber gibs doch zu, wozu noch ein TV, wenn der Harald nicht mehr da ist.
          De wiederholungen mildern es zwar aber so ganz aufheben das desinteresse am Fernseher?

          Gruss Matze

          1. Hi,

            hab' natuerlich mittlerweile eine Fernsehkarte fuer den Desktop-Rechner.

            Gruss,
            Lude

  6. Servus,

    ich komme somit auf folgenden Schluss:
    Wenn der Vorfall nicht schon längst verjährt wäre (Ordnungwiedrigkeit).
    Müsste ich generell damit Rechnen die Beweismittel zur Verfolgung heraus geben zu müssen.
    Vermutlich aber das Verfahren falls es jemals soweit kommt, schon beim erstellen des Protokolls wegen Geringfügigkeit wohl eingestellt wird.

    Gruss Matze