Hallo,
Es gibt aber die Kartellgesetze, die bei Firmen mit
marktbeherrschender Stellung die Zulässigkeit der Bündelung von
Produkten einschränken.
Das wuste (und kenne) ich in der tat nicht. Da ist natürlich die Definition von "marktbeherrschender Stellung" wichtig, gebe aber gerne zu, das man MS diese Position so ein klitzekleines Stückchen zusprechen könnte ;-)
Chräcker