Moin,
Von Rechtsanspruch o.ä. habe ich bewußt nicht geredet[...]
Du schriebst in Deinem Ausgangsposting::
"... damit bin ich, in meiner Eigenschaft als Forumsteilnehmer, nicht einverstanden. Weder möchte ich, dass meine archivierten Postings außerhalb des Selfraumes gespiegelt auftauchen, noch halte ich eine Downloadmöglichkeit des Archivs außerhalb des Selfraumes für akzeptabel.
Es tut mir leid, dass ich damit vermutlich dieses Vorhaben zunichte
mache, aber ich denke, es sollte auch legitim sein, einen derartigen
Wunsch zu äußern."
Wenn das nicht die Erhebung eines Rechtsanspruchs ist, was dann? Im übrigen halte ich die Datenschützer der Länder für sensibel genug, nicht nur auf der Basis von Rechten oder Nicht zu argumentieren sonder auch Hinweise über den Umgang mit Daten "unterhalb" von Rechtsansprüchen zu geben.
Mehrere Forumsbesucher wollen etwas machen. Du sagst, dass Du eben das nicht willst und drückst Dein Bedauern darüber aus, dass damit (also mit der Beachtung Deiner Forderung) der Wunsch der anderen Forumsteilnehmer nicht realisiert werden könne. Es stehen sich zwei Meinungen (Wünsche) gegenüber. Sollte es nicht auch in Deinem Interesse sein zu klären, ob Deine Meinung mehr Gewicht hat als die der anderen? Ich kann nicht Verwerfliches daran entdecken, wenn ich eine kompetente Stelle fragen möchte, ob die ja nicht nur von Dir erhobene Forderung nun besonderes Gewicht hat oder nicht. Ich denke auch, dass dies die Meinungsbildung der Betreiber weiter bringen könnte. Auf jeden Fall hat es aber nichts damit zu tun, Dich eine böse Ecke stellen zu wollen.
Nun nehmen wir mal an, der Datenschutzbeauftragte oder wer auch
immer auf diesem Gebiet hinreichend kundige, bestätigt, dass die
Spiegelung eines Forumsarchives außerhalb des dazugehörigen Web-
Angebotes zulässig ist. Was passiert dann?
Ich denke: Nichts. Sollte es nicht zulässig sein, wüsstest Du, dass Du dagegen angehen kannst.
Viele Grüße
Swen Wacker