Hallo,
Punkt 6.1 ist keine Geschmackssache sondern rechtlich dünnes Eis, bzw hier will man das betreten des Eises eben verhindern. Wenn ich als Schlüsselwort in meine Seite über einen eigenen Klebstoff "Pritt" eintrage, dann kann ich noch sehr sehr betonen, das die Rechte der Marke Pritt dem und dem etc etc gehören. Das ist nicht der Punkt. Der Punkt ist, das es der Firma Henkel nicht gefallen könnte, das jemand bei Eingabe von "Pritt" bei einer Suchmaschine bei meiner Seite landet, obwohl ich deren Produkt gar nicht vertreibe sondern sogar ein Konkurenzprodukt. Ich habe, so die Rechtsmeinung, durch die Nutzung des Wortes "Pritt" dem gemeinen suchenden sugeriert, er könnte auf meiner Seite etwas über "Pritt" erfahren/bekommen etc, und schiebe ihm dann ein anderes Produkt unter. Etwas, was ich auch sogar grenzwertig fände.
zu 8.1. "ISP4P ist berechtigt, die Preise jederzeit zu erhöhen. Die Änderung wird sechs Wochen nach Zugang der entsprechenden Änderungsmitteilung beim Kunden wirksam."
ich dachte das kann man nur nach Vertragsablauf
Und wenn man das erst nach Vertragsende könnte, wo wäre da das Problem. Der Vertrag ist doch mit einer Frist von 2 Wochen kündbar. Also ja wohl auch von deren Seite. Also schreiben die nicht: "wir erhöhen in 6 Wochen unsere preise" sondern schreiben zwei Wochen vorher "wir kündigen zum Ende des nächsten Monats den Vetrag, bieten aber einen Folgevertarg zum Preis "wie-jetzt-plus-x-Euro" an.... Was ja etwas umständlicher wäre. Also schreiben die es, wie in 8.1 zu sehen und der Effekt ist der gleiche, der Aufwand nur ein geringerer ohne einen Schaden für eine Seite....
Ob jetzt 10,-- Mahngebühren OK sind, weiß ich nicht. Laß Dich doch einfach nicht mahnen ;-)
Chräcker