TomIRL: AGB gefällt mir nicht

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Hi,

also folgende AGB gefällt mir nicht:

http://isp4p.de/agb.php

Dann such Dir doch AGB die Dir gefallen.

Vor allem diese Punkte: 6.10 --> Zitat: "Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung [...] Rechte Dritter verstößt" (Der Rest interessiert nicht) Wenn ich meine Seite in Google anmelde, kann es schnell passieren, dass ich durch bloße Erwähnung des Produktes eines Herstellers seine Rechte verletze, obwohl ich es nur erwähnt habe. Standartmäßig schließe ich das mit folgendem Satz aus: "Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und gegebenenfalls durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind."

So richtige Ahnung von Markenrechten hast Du nicht? :-)
Die bloße Erwähnug des Namens stellt keine Verletzung von Markenrechten dar.
Wenn  Du keine Rechte verletzt kannst Du ergo die Suchbegriffe auch in einer Suchmaschine Anmelden.
Rechter Dritter können auch Persönlichkeitsrechte und Beleidigungen etc sein.

8.1 --> Das ist komisch, ich dachte das kann man nur nach Vertragsablauf...

Nö warum kannst Du mal irgendwie Begründen?
Du hast ein sogenanntes Sonderkündungsrecht wenn der Anbieter während der vertragslaufzeit die Preise erhöht.
Mit 6 Wochen ist auch sichergestellt, das Du ausreichend Zeit hats den Provider zu wechseln.

8.8 --> _10_? Die spinnen ja. Bei 2,50 würd ich noch ok sagen aber das ist übertrieben.

Der gesetzlicher Verzugsins liegt irgendwo bei 5 Punkten über dem Basiszinssatz in aller Regel bei mehr als 10 %. BGB gibt Auskunft über die Höhe der Verzinsung. (ich hab gerade gesucht aber auf die Schnelle nicht gefunden wo es steht.
Meine Schuldner verzinsen von amtswegen mit 15% und das ist in Ordnung.

Was meint ihr? Kann man da verhandeln?

Man kann immer verhandeln wieviel tausende Kunden bringst Du mit?
Du solltest ja auch was anbieten.
Wirksamkeit von AGB ist ein so kompliziertes tham, dass ich mir einem Rechtsanwalt darüber reden würde.

TomIRL