Stephan: AGB gefällt mir nicht

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Hi,

Punkt 6.1 ist keine Geschmackssache sondern rechtlich dünnes Eis, bzw hier will man das betreten des Eises eben verhindern. Wenn ich als Schlüsselwort in meine Seite über einen eigenen Klebstoff "Pritt" eintrage, dann kann ich noch sehr sehr betonen, das die Rechte der Marke Pritt dem und dem etc etc gehören. Das ist nicht der Punkt. Der Punkt ist, das es der Firma Henkel nicht gefallen könnte, das jemand bei Eingabe von "Pritt" bei einer Suchmaschine bei meiner Seite landet, obwohl ich deren Produkt gar nicht vertreibe sondern sogar ein Konkurenzprodukt. Ich habe, so die Rechtsmeinung, durch die Nutzung des Wortes "Pritt" dem gemeinen suchenden sugeriert, er könnte auf meiner Seite etwas über "Pritt" erfahren/bekommen etc, und schiebe ihm dann ein anderes Produkt unter. Etwas, was ich auch sogar grenzwertig fände.

mein Problem hierbei: Eine meiner Kunden bietet ein Produkt an, das konkurrenz zu einem anderen Produkt ist, das wir aber ebenfalls anbieten. Dann ist es erlaubt?

Grüße

Stephan