Hallo,
Wenn Du keine Rechte verletzt kannst Du ergo die Suchbegriffe
auch in einer Suchmaschine Anmelden.
tja, die Frage ist nur: ist das erwähnen von Markennamen, die in keinem Bezug zum Inhalt meines Angebotes stehen bzw nur indirekt dazu führen sollen, Suchende zu meinem alternativ-Angebot zu locken, eine Verletzung der Rechte des Markeneigentümers?
Chräcker