Chräcker Heller: AGB gefällt mir nicht

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Hallo,

Wenn  Du keine Rechte verletzt kannst Du ergo die Suchbegriffe
auch in einer Suchmaschine Anmelden.

tja, die Frage ist nur: ist das erwähnen von Markennamen, die in keinem Bezug zum Inhalt meines Angebotes stehen bzw nur indirekt dazu führen sollen, Suchende zu meinem alternativ-Angebot zu locken, eine Verletzung der Rechte des Markeneigentümers?

Chräcker