TomIRL: AGB gefällt mir nicht

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Hallo,

Wenn  Du keine Rechte verletzt kannst Du ergo die Suchbegriffe
auch in einer Suchmaschine Anmelden.

tja, die Frage ist nur: ist das erwähnen von Markennamen, die in keinem Bezug zum Inhalt meines Angebotes stehen bzw nur indirekt dazu führen sollen, Suchende zu meinem alternativ-Angebot zu locken, eine Verletzung der Rechte des Markeneigentümers?

Ja natürlich, aber wenn Du Blaupunktradios verkaufst warum solltest Du dann die Rechte von Blaupunkt verletzen.
Im Zweifel entscheiden das die Gerichte.
Ich sprach ja auch von der bloßen Erwähnung nicht vom absichtlichen Versuch der Täuschung.

TomIRL