als Kleinunternehmer kannst du die sog. Nullbesteuerung anwenden, das ist korrekt. Du darfst dann allerdings auch keine Umsatzsteuer in deinen Rechnungen aufführen. Tust du es trotzdem, musst du sie an das FA abführen.
das ist nicht ganz richtig.
du darfst selbstverständlich die von dir gezahlte mehrwertsteuer weiterreichen.
wenn also auf deiner einkaufsrechnung eine mehrwertsteuer steht, welche du ja auch bezahlt hast, kannst du diese selbstverständlich auch auf deiner verkaufsrechnung ausweisen. schließlich hast du ja dem finamzamt mehrwertsteuer bezahlt. also bereits abgeführt.
wenn dein kunde eine mehrwertsteuerüberschußrechnung macht, kann er dann wieder vorsteuer ansetzen.
du darfst lediglich keine mehrwertsteuer für deinen erbrachten 'mehrwert' (z.b. höheren verkaufspreis) vereinnahmen, weil dir die 'mehrwert' mehrwertsteuer nicht gehört.