Hi!
ein kunde bei ebay wünscht sich eine Rechnung.
Darf ich als Privatmann eine solche ausstellen?
nein.
Warum darf ich als Privatmann keine Rechnung stellen?
laut Umsatzsteuergesetz gilt:
"Rechnung ist jede Urkunde, mit der ein Unternehmer ... über eine Lieferung oder sonstige Leistung gegenüber dem Leistungsempfänger abrechnet, gleichgültig, wie diese Urkunde im Geschäftsverkehr bezeichnet wird"
(vgl. http://www.steuernetz.de/fachinfos/x/gmbh/r0010/free.html)
Ich habe das jetzt mal so interpretiert, dass nur der Unternehmer eine Rechnung ausstellen kann. Mag falsch interpretiert sein, erscheint mir aber schlüssig.
Und darf darauf etwas von 16%MWst zu lesen sein?
Und das erst recht nicht; wenn das der Fall ist, kannst du dir mächtig Ärger mit dem Finanzamt einhandeln.
Nein...
Wenn Du die 16% an das Finanzamt bezahlst, dann passiert mal gar nichts.
Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege:
AFAIK darf nur der Unternehmer Umsatzsteuer einnehmen. Da der OP kein Unternehmer ist, darf er sie folglich weder einnehmen noch abführen. Außerdem hätte der OP die 16 % sicherlich nicht an das FA abgeführt, so unbedarft, wie er gefragt hat.
Schönen Sonntag noch!
Ick weeß ja nicht wo Du wohnst bei mir ist Freitag.
Scheint bei dir etwa nicht die Sonne? Ich jedenfalls genieße den Spätsommer ;)
Schönen Sonntag noch!
O'Brien