O'Brien: Ebay: Rechnung als Privatmann

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Hi Siechfred,

Ist schon witzig, welche Blüten eine so harmlose Ausgangsfrage treiben kann :)

diese harmlose Ausgangsfrage zeigt allerdings wieder sehr schön, dass eine Frage ohne genaue Beschreibung der Randbedingungen eigentlich gar nicht wirklich beantwortet werden kann (schöne Grüße an die Glaskugelfraktion ;).

Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt [...]
Falls er aber den veräußerten Gegenstand mit der Absicht der Gewinnerzielung durch Verkauf eingekauft hat, gilt er als Unternehmer.

Merkste was?

yep, nämlich dass ich mir jedes Posting vor dem Klicken des "Absenden"-Knopfes nicht nur dreimal, sondern mindestens fünfmal durchlesen sollte und alle eventuellen Haken und feinste Möglichkeiten zu Missverständnissen, die mir dabei auffallen, ausmerzen sollte. Es ist einfach falsch, davon auszugehen, das der Leser "es schon richtig verstehen wird". [1]

Es wäre übertrieben, zu behaupten, dass ich auf einen Kommentar wie den deinen nur gewartet habe. Wahr ist aber, dass mir genau diese Stelle in meinem Posting bereits beim Korrekturlesen aufgefallen ist, ich sie aber in dem Moment nicht noch weiter aufdröseln wollte. Ist das dann als bewusste Stilblüte zu betrachten? Oder gilt hier die strafmildernde Annahme der (groben?) Fahrlässigkeit? ;)

Ich korrigiere mich also:

  • Falls der Verkäufer den veräußerten Gegenstand mit der Absicht des Wiederverkaufs eingekauft hat, gilt er als Unternehmer. (Ob dies allerdings bereits den Sachverhalt der "Nachhaltigkeit" erfüllt, wage ich nicht zu beurteilen. Das hängt vermutlich auch stark von der Laune des Finanzbeamten ab.)

Freundschaft!

Ist das ein Befehl? ;)
OK, angenommen.

Schönen Sonntag noch!
O'Brien

[1] Ich weiß, dass obige Forumlierung (<- den Vertipper lasse ich jetzt mal drin, der ist einfach zu schön) als "Zurückballern" gegen dich verstanden werden kann. Ist es aber nicht, dein Kommentar hätte genausogut von mir sein können.