O'Brien: Ebay: Rechnung als Privatmann

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Hi,

ein kunde bei ebay wünscht sich eine Rechnung.
Darf ich als Privatmann eine solche ausstellen?

nein.

Und darf darauf etwas von 16%MWst zu lesen sein?

Und das erst recht nicht; wenn das der Fall ist, kannst du dir mächtig Ärger mit dem Finanzamt einhandeln.

Du kannst (und vor allem: darfst) allerdings eine Quittung ausstellen, nach dem Motto "xy EUR erhalten für dingsbums am x.y.2004".

BTW: Wenn du in deiner Auktionsbeschreibung nicht geschrieben hast, dass du eine Rechnung ausstellst, kann dein Käufer auch nicht hinterher ankommen und eine Rechnung fordern.

Schönen Sonntag noch!
O'Brien