Hi,
ein kunde bei ebay wünscht sich eine Rechnung.
Darf ich als Privatmann eine solche ausstellen?
nein.
Und darf darauf etwas von 16%MWst zu lesen sein?
Und das erst recht nicht; wenn das der Fall ist, kannst du dir mächtig Ärger mit dem Finanzamt einhandeln.
Du kannst (und vor allem: darfst) allerdings eine Quittung ausstellen, nach dem Motto "xy EUR erhalten für dingsbums am x.y.2004".
BTW: Wenn du in deiner Auktionsbeschreibung nicht geschrieben hast, dass du eine Rechnung ausstellst, kann dein Käufer auch nicht hinterher ankommen und eine Rechnung fordern.
Schönen Sonntag noch!
O'Brien