Hi,
wer ist denn Unternehmer? Und verwechselt bitte nicht den allgemeinen Sprachgebrauch mit Gesetzen!
das Umsatzsteuergesetz definiert den Unternehmer folgendermaßen:
UStG 1980 § 2 Unternehmer, Unternehmen
(1) Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfaßt die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.
Leider sind die Angaben des OP sehr spärlich, es geht nicht daraus hervor, ob auf ihn die Definition des Unternehmers zutrifft.
- Für den Fall, dass er einen Gegenstand aus seinem Privatbesitz bei eBay veräüßert hat, ist er nicht als Unternehmer einzustufen.
- Falls er aber den veräußerten Gegenstand mit der Absicht der Gewinnerzielung durch Verkauf eingekauft hat, gilt er als Unternehmer.
Der zweite Fall trifft mit Sicherheit auf viele der eBay-Anbieter zu, ohne dass diese sich darüber überhaupt Gedanken machen.
Schönen Sonntag noch!
O'Brien