TomIRL: Ebay: Rechnung als Privatmann

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Hi fk,
er dann wieder vorsteuer ansetzen.

du darfst lediglich keine mehrwertsteuer für deinen erbrachten 'mehrwert' (z.b. höheren verkaufspreis) vereinnahmen, weil dir die 'mehrwert' mehrwertsteuer nicht gehört.

Würdest Du bitte mal einen Quellennachweis für Deine Behauptung bringen.
Mir ist diese Sonderregelung nicht bekannt.
Sollte mich auch sehr wundern.
Im Gegenteil ich bin mir ziemlich sicher das genau das nicht der Fall ist.

TomIRL