Hi,
Wo ist der qualitative Unterschied wenn google die Seite cachet? Das geschieht ja auch mit gewerblichem Interesse (Werbung)
Prinzipiell: Gar keiner. Google ist da urheberrechtlich auf einer *sehr* wackligen Grundlage (ebenso wie bei der Archivierung von Usenet-Beiträgen).
Aber:
Der einzige Unterschied ist das die Originaladresse mit angegeben wird.
Das ist nicht korrekt.
Die Funktion von Suchmaschinen sind den Internetnutzern gemeinhin bekannt. Dadurch, daß man seine Seiten öffentlich ins Internet stellt, erlaubt man konkludent, daß diese Seiten auch von Suhmaschinen ausgewertet werden. Möchte man dies nicht, so stellt man die Seiten nicht öffentlich, bzw. erlaubt es gezielt den Suchmaschinen nicht, zu crawlen.
Alleine schon angesichts des Bekanntheits- und Nutzungsgrades könnte Google gleiches auch für ihre Cache-Funktion ins Feld führen. Dadurch, daß der Seitenautor nicht anzeigt, daß das Cachen zu unterbleiben hat (was ja, getrennt von der Indizierung, möglich ist), erlaubt er es konkludent.
Ähnliches, wenngleich deutlich umstrittener, gilt für das "SmartTagParsing" von M$. Das verändern urheberrechtlich geschützter Werke (hier: Einfügen von Links durch den IE) ist natürlich verboten.
Gruß, Cybaer
Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!