Cybaer: Urhebermissbrauch + Dialer

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Hi,

Wo?

Oh je. Das ist mir mal über den Weg gelaufen Und da ich es ggf. nützlich fand, habe ich mir eckpunkte aufgeschrieben. Mag aber sein, daß es "nur" im betreffenden Kommentar zum UrhG stand. Zwinge mich also nicht, danach zu suchen ... ;->

Da in diesem Fall aber (widerrechtlich) überhaupt kein Vertrag gemacht wurde, kann er seine Vergütung in meinen Augen nach Gutdünken auswürfeln.

Schon, aber ein Gericht würde nicht jeden "Mondpreis" akzeptieren, sondern von vergleichbaren Vergütungen ausgehen. Ebenso sollte man selbst von vergleichbaren Vergütungen ausgehen, wenn man den "Wert" seines Elaborates ermitteln möchte.

Warum?

Mißverständnis? Sollte eigentlich Zustimmung signalisieren. =:-)

Es geht hier um ein Referat, keine hochwissenschaftliche Ausarbeitung in fünf Bänden.

Und damit vergleichbar mit einem Fachartikel (und der erwähnten Tabelle) in einer Zeitschrift.

Aber das *Medium* paßt dafür eben nicht. Die erwähnte Tabelle greift online nicht, und bei "Pay on Demand" schon gleich gar nicht.

Gruß, Cybaer

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