Cybaer: Urhebermissbrauch + Dialer

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Hi,

Der einzige Unterschied ist das die Originaladresse mit angegeben wird.
Das ist nicht korrekt.
wieso?

Weil es nicht "der einzige Unterschied" ist. Wie ich ausführte, gibt es da noch weitere Unterschiede.

die Funktionsweise des Googlecache ist bestimmt viel weniger Leuten bekannt als die Googlesuche.

Der Mehrheit der Surfer kann die Funktionsweise auch egal sein. An das Wissen des Seitenautors hingegen, darf man sicherlich andere Anforderungen stellen.

Dein Argument ist, dass wenn Unrecht lange genug geduldet wird, es quasi durch normative Kraft zum Gewohnheitsrecht wird.

Ist es das? Also das ist mir neu! =:-o

Mein Argument ist die "konkludente Zustimmung". In Rechtsangelegenheiten bedeutet "Schweigen" oft "Zustimmung" (eben konkludent). Beispiel: Ich (als "Normalbürger" und nicht "Person der Zeitgeschichte") muß es explizit erlauben, wenn mich jemand filmen wollte. Erst recht aber, wenn dieser Film veröffentlicht werden sollte.
Läuft aber nun in der Fußgängerzone ein als solches erkennbares Kamerateam auf mich zu, und der Reporter hält mir ein Mikro unter die Nase, dann *muß* ich explizit sagen, daß ich keine Aufnahen von mir gemacht haben, erst recht nicht gesendet haben möchte. Sage ich nichts, dann gebe ich konkludent meine Zustimmung zur Veröffentlichung, denn es ist allgemein bekannt, daß Fernsehteams nunmal die gemachten Aufnahmen ggf. auch ausstrahlen.

Eine bekannte Rechstpraxis alleine im Netz hinkt die Rechtsprechung der Entwicklung meist um Jahre hinterher,
was hier eine Grauzone entstehen lässt.

Nein. Es lassen sich viel mehr Rechtsprinzipien aus der "Offline-Welt" im Internet anwenden als Dir offensichtlich bewußt ist.

Die Frage bleibt, ob sich der komische Referateverkäufer auf Google als Präzendenzfall berufen könnte.

Aus mehreren Gründen: Natürlich nicht.

Gruß, Cybaer

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