Hi
Der einzige Unterschied ist das die Originaladresse mit angegeben wird.
Das ist nicht korrekt.
wieso?Weil es nicht "der einzige Unterschied" ist. Wie ich ausführte, gibt es da noch weitere Unterschiede.
aehm...?
Ok, ich habe dein letztes Posting nochmal durchgelesen im Hinblick auf übersehene qualitative Unterschiede.
Gehe ich recht in der Annaheme, das du argumentierst, dass die weiteren Unterschiede darin bestünden, dass keine "Konkludenz"
beim Dialer-Downloadanbieter bestünde, weil er unbekannt sei, hingegen die Cachingfunktion von Google bekannt und deswegen implizit akzeptiert worden sei?
Die Frage bleibt, ob sich der komische Referateverkäufer auf Google als Präzendenzfall berufen könnte.
Aus mehreren Gründen: Natürlich nicht.
Gibt es noch andere als die bisher diskutierten?
Tschau
rolf